12. Mai 2021 / Aktuell

Aussetzung der Elternbeiträge im Mai

Finale Zusage des Landes NRW

Nachdem die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bereits auf die Abbuchung der Elternbeiträge für Kita, OGS- und Randstundenbetreuung im Februar und März 2021 verzichtet hat, werden nun auch im Mai die Beitragszahlungen ausgesetzt.
 
Für die Entscheidung über die Aussetzung der Beiträge zur OGS- und Randstundenbetreuung war zunächst eine finale Zusage des Landes NRW nötig.

Dieses hatte für insgesamt drei Monate in Aussicht gestellt, die Hälfte der Ausfallbeträge für die Kita-, OGS- und RB-Elternbeiträge zu übernehmen, wenn jene nicht von den Kommunen eingezogen werden. Daher hat der Familien- und Bildungsausschuss entschieden, auch die Einziehung der Elternbeiträge im Mai 2021 auszusetzen. 

Eine über die drei beschlossenen Monate hinausgehende Zusage der Kostenbeteiligung des Landes liegt bisher nicht vor. Gemeinsam mit der Politik in Schloß Holte-Stukenbrock und den kommunalen Spitzenverbänden in Gesprächen mit der Landesregierung setzt sich die Verwaltung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock jedoch weiterhin dafür ein, dass das Land NRW sich an den Ausfallkosten der Kommunen bei dem Verzicht auf die Erhebung der OGS-/RB-Elternbeiträge für weitere Monate beteiligt.

Die Verwaltung wird in diesem Fall unverzüglich die Politik um die Entscheidung bitten, die hälftigen Ausfallkosten aus der Stadtkasse zu tragen und auf eine Beitragseinziehung zu verzichten. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bedauert die Verzögerung bei der Entscheidung auf Landesebene sehr, durch die es im April zu einer Abbuchung der Elternbeiträge gekommen ist und nun eine Rückrechnung der Beitragserhebung erfolgen muss. 

Die Stadt bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern Schloß Holte-Stukenbrocks für ihren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie, indem sie seit Monaten die Betreuung ihrer Kinder überwiegend selbst wahrnehmen. Die Verwaltung versteht den Unmut der betroffenen Eltern, wenn ihnen trotz aller Anstrengungen, die Betreuungsangebote nicht zu nutzen, Elternbeiträge abgebucht werden. Leider ist es nicht möglich, ohne politische Beschlüsse und Kostenzusagen des Landes NRW auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten. Hiervon können auch im Einzelfall keine Ausnahmen gemacht werden. Daher wird gebeten, von Anfragen zur Aussetzung der Beitragserhebung bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzusehen.

(Pressemitteilung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock)

Bildquelle: ©pexels.com

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