23. Januar 2021 / Aktuell

Positiver Schnelltest verpflichtet zur Quarantäne

Neue Quarantäneverordnung NRW

Quarantäne nach positivem Schnelltest
Veröffentlicht am 23. Januar 2021 um 09:05 Uhr

Wer bei einem Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab sofort direkt und selbstständig in Quarantäne begeben. Auch die Haushaltsangehörigen müssen sich häuslich isolieren. Das besagt die neue Quarantäneverordnung des Landes NRW. 
 
»Die bei dem Schnelltest positiv Getesteten müssen dann einen PCR-Test durchführen lassen. Wenn der negativ ist, ist die Quarantäne für sie und ihre Haushaltsangehörigen beendet«, erläutert Dr. Anne Bunte, Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh. Fällt jedoch auch der PCR-Test positiv aus, bleibt die Quarantäne sowohl für den Infizierten als auch für dessen Haushaltskontakte bestehen. Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes werden diese Fälle schnellstmöglich bearbeiten und Kontakt zu den Betroffenen aufnehmen. »Sobald ein positiver PCR-Test vorliegt, helfen Sie uns enorm bei der Kontaktpersonenermittlung, wenn Sie die Selbstmeldeformulare auf unserer Coronasonderseite im Internet ausfüllen«, appelliert Dr. Bunte an alle Betroffenen.

Stellen, die Schnelltests anbieten, sind dazu verpflichtet, positive Ergebnisse innerhalb von 24 Stunden an die Gesundheitsämter zu melden. Bei dieser Meldung müssen Daten über die getestete Person angegeben werden, wie etwa Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten. Wichtige Informationen sind außerdem Angaben zum Beruf, um bei einer Tätigkeit in medizinischen oder pflegerischen Berufen priorisiert vorgehen zu können. 
Für diese Meldung empfiehlt das Gesundheitsamt das Meldeformular des Landeszentrums für Gesundheit NRW. Dieses ist auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona verlinkt. 

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh)

Bildquelle: ©

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