27. August 2024 / Aktueller Hinweis

Die SKW klärt auf: Fördermöglichkeiten zum Heizungstausch

Bundesförderung für effiziente Gebäude und die Kreditanstalt für Wiederaufbau bieten Unterstützung

Die Förderung zum Heizungstausch ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiewende und des Klimaschutzes, da mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs zum Heizen unserer Gebäude verbraucht. Dabei heizt jeder zweite mit Erdgas und ein Viertel aller Haushalte mit Heizöl. Die Förderung zielt darauf ab, veraltete und ineffiziente Heizsysteme durch moderne, umweltfreundliche Technologien zu ersetzen. Diese Maßnahmen sollen den Energieverbrauch senken und die CO2-Emissionen reduzieren. Die Förderung zum Heizungstausch ist somit nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern kann auch langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen bei den Heizkosten führen. Sie als Eigentümer profitieren somit doppelt.

Laut der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist seit Januar 2024 der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise bis spätestens zum Jahr 2045 wird die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet.

Da nicht alle Haushalte die Investitionskosten für klimafreundliche Heizungsanlagen alleine tragen können, bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unterstützung. Die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und ermöglicht seit dem 27. Februar 2024 Anträge bei der KfW für die neue Heizungsförderung. Die Höhe der Förderung hängt von der Art des neuen Heizsystems und eventuellen zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und dem Haushaltsjahreseinkommen ab.

Hier sind die wichtigsten Aspekte der Förderung:

→ Förderfähige Heizsysteme sind:

  • Wärmepumpen: Luft-, Wasser- und Erdwärmepumpen
  • Biomasseheizungen: Pellets-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel
  • Solarthermieanlagen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstoff fähige Heizung

→ Förderarten:

  • Zuschüsse: Direkt ausgezahlte Geldbeträge, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese Zuschüsse können bis zu 70 % der Kosten betragen.
  • Kredite: Zinsgünstige Darlehen über die KfW, oft in Kombination mit Tilgungszuschüssen, die einen Teil des Kredits erlassen.

→ Förderungen im Überblick:

  • Grundförderung: 30 % für erneuerbare Heizungen in Bestandsgebäuden. Zusätzliche Boni gibt es für spezielle Wärmepumpen (+5 %) und Biomasseheizungen (+2500 €). Diese Förderungen gilt für selbst nutzende Eigentümer und Vermieter.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % für frühzeitigen Austausch ineffizienter Heizungen, sinkend ab 2029. Diese Förderung gilt für selbst nutzende Eigentümer.
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30 % für Eigentümer mit bis zu 40.000 € Haushaltseinkommen. Diese Förderung gilt für selbst nutzende Eigentümer.
  • Energieberatung: 80% der Beratungskosten aber maximal 1.300€ für Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie max. 1.700€ für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten
  • Insgesamt können bis zu 70 % der Kosten gefördert werden.

→ Weitere Fördermaßnahmen:

  • Effizienzmaßnahmen: Zuschüsse bis zu 20 % für Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Maximale förderfähigen Ausgaben liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt.
  • Ergänzungskredit: Bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 €.

→ Voraussetzungen für die Förderungen:

  • Es muss ein Fachunternehmen mit dem Heizungstausch beauftragt sein.
  • Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Wenn Sie in Ihrer Immobilie die Heizung austauschen oder weitere Effizienzmaßnahmen durchführen wollen, sollten Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um die für sie optimale Lösung zu finden und die maximale Förderung zu erhalten.

SKW Haus & Grund Immobilien GmbH
Strengerstraße 10
33330 Gütersloh
Tel.: 05241 92150
E-Mail: info@skwimmobilien.de
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