Wichtige Hinweise der Stadtverwaltung: Winterdienst und Feuerwerksreste
Auch wenn die Straßen aktuell noch frei von Schnee und Eis sind, ist es wichtig, vorbereitet zu sein. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock erinnert daher alle Grundstückseigentümer an ihre Pflicht zur Winterwartung. Dazu gehört, Geh- und Radwege bei Schnee und Eisglätte rechtzeitig zu räumen und zu streuen. Um die Umwelt zu schonen, sollten dabei möglichst abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Auftauende Stoffe wie Streusalz sollten nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr. Wenn kein abgetrennter Gehweg vorhanden ist, reicht es aus, den Fahrbahnrand auf einer Breite von 1,50 Metern schnee- und eisfrei zu halten. Eine zuverlässige Winterwartung hilft, Unfälle zu vermeiden und mögliche Haftungsansprüche abzuwehren.
Die Stadt selbst sorgt für den Winterdienst auf den Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), an gefährlichen Stellen, auf verkehrswichtigen Straßen, auf denen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gilt sowie an Schulbushaltestellen und an Fußgängerüberwegen. In Tempo 30-Zonen erfolgt üblicherweise kein Winterdienst. Der städtische Streu- und Räumdienst arbeitet nach einem festgelegten Dringlichkeitsplan. Dabei wird Streusalz nur so sparsam wie möglich verwendet.
Silvesterfeuerwerk: Rückstände bitte entsorgen
Nach den Feierlichkeiten zu Silvester bittet die Stadtverwaltung darum, Überreste von Feuerwerk – Böllerpapier, Raketenhülsen oder Flaschen – eigenständig zu entfernen. Dies gilt auch für Flächen, die nicht zum eigenen Grundstück gehören.
Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 05207 8905-5149 oder per Mail an b.brink@stadt-shs.de. Auch auf der städtischen Website unter www.stadt-shs.de finden sich weiterführende Hinweise.
Quelle: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
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