4. Juni 2021 / Aktueller Hinweis

Keine Ersttermine mehr im Impfzentrum

Aufhebung der Impfpriorisierung am 7. Juni

Impfzentrum Kreis Gütersloh
Veröffentlicht am 4. Juni 2021 um 10:30 Uhr

Laut dem neuen Erlass des Landes NRW dürfen die Impfzentren vorerst keine Ersttermine mehr vergeben. Damit hat die vom Bund angekündigte Aufhebung der Impfpriorisierung am 7. Juni keine Auswirkungen auf den Betrieb im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Hier dürfen ab sofort ausschließlich Zweittermine durchgeführt werden. Wer über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einen noch ausstehenden Ersttermin im Impfzentrum gebucht hat und impfberechtigt ist, kann diesen natürlich wie geplant wahrnehmen. Neubuchungen sind allerdings aktuell weder über dieses Buchungssystem noch über die Impfhotline des Kreises möglich.

Laut dem Land NRW sollen Ersttermine künftig ausschließlich über die niedergelassenen Ärzte laufen. Auch pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben oder aktuell in eine Pflegeeinrichtung umziehen, können nicht mehr von den mobilen Impfteams des Impfzentrums Kreis Gütersloh besucht werden. Auch sie bekommen ihr Impfangebot vom Haus- oder Facharzt.

Bereits seit einigen Wochen sind die Termine im Impfzentrum knapp, freie Zeitfenster gibt es kaum. „Vor dem Hintergrund des Impfstoffmangels bekommt das Impfzentrum in den kommenden Wochen auch nur noch begrenzte Kontingente, die auf die bisher gebuchten Termine abgestimmt sind“, betont Franziska Pirk, stellvertretende Leiterin des Impfzentrums Kreis Gütersloh.

Rund 2.000 Impfungen stehen pro Tag auf der Agenda des Impfzentrums des Kreises. „Um einen möglichst reibungslosen Ablauf durch die Impfstraßen zu gewährleisten und Wartezeiten zu verringern, kommen Sie wenn möglich bitte ohne Begleitperson“, appelliert Pirk an die impfwilligen Bürgerinnen und Bürger. Das gilt insbesondere für Eltern, die ihre Kinder mitbringen. Minderjährige haben nämlich keinen Zugang zum Gelände. Denn sollte es zu Komplikationen kommen, können die Mitarbeitenden im Impfzentrum die Betreuung der Kinder nicht übernehmen. Einzige Ausnahme: Jugendliche ab 16 Jahren, die einen Impftermin haben. Sie können ihren Termin nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten wahrnehmen, der sie durch die Impfstraße begleitet.

Quelle und Foto: Kreis Gütersloh

Meistgelesene Artikel

SOS aus Eisbrocken: Deutsche Camper von der Ostsee gerettet
Aus aller Welt

Zwei Deutsche übernachten im Bottnischen Meerbusen auf der zugefrorenen Ostsee. Plötzlich bricht das Eis unter ihrem Zelt weg. Die Rettung kommt erst nach Stunden.

weiterlesen...
TÜV NORD gibt Tipps für entspannte Osterreisen ohne Stress
Aktuell

Reifendruck prüfen und günstigere Tankstellen abseits der Autobahn nutzen

weiterlesen...
KI in der Personalarbeit: Netzwerk tauscht sich im Kreis Gütersloh aus
Aktuell

Von virtuellen Avataren bis Recruiting: Beim Treffen stehen konkrete Praxisbeispiele im Fokus

weiterlesen...

Neueste Artikel

Harry und Meghan teilen Umarmungen in Kinderklinik aus
Aus aller Welt

Die beiden abtrünnigen Royals waren zuletzt 2018 im Namen der Krone in Australien. Nun reisen sie auf eigene Faust. Doch der royale Zauber verfängt trotzdem.

weiterlesen...
Tag der Archive in Gütersloh am 9. Mai
Kreis Gütersloh

Stadt- und Kreisarchiv laden zum gemeinsamen Tag der offenen Tür mit Bücherflohmarkt und Führungen hinter die...

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Verkehrseinschränkungen in Stukenbrock zum Kinderkarneval
Aktueller Hinweis

Verkehrseinschränkungen in Stukenbrock zum Kinderkarneval

weiterlesen...