20. März 2020 / Allgemeines

Corona-Virus – Regelungen im Busverkehr

Schutzmaßnahmen für Fahrgäste und Fahrpersonal

Corona-Virus – Regelungen im Busverkehr
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu minimieren, werden im Busverkehr im Kreis Gütersloh weitere Schutzmaßnahmen für die Fahrgäste und das Fahrpersonal getroffen:
 
Es gilt der Ferienfahrplan
Im Kreis Gütersloh wird bereits auf den Linien des Stadtbusses Gütersloh, der TWV Teutoburger Wald Verkehr und der BVO Busverkehr Ostwestfalen-Lippe bis auf Weiteres der Ferienfahrplan gefahren. Auf den moBiel-Buslinien 87, 94 und 95, die zwischen Bielefeld und Gütersloh fahren, tritt ab Montag, 23. März 2020 ebenfalls der Ferienfahrplan in Kraft.
 
Nachtbusfahrten, Bürgerbus Werther und Taxibusse der TWV werden eingestellt
Ab Freitag, 20. März 2020 stellt moBiel die Nachtbusfahrten der Linien N11, N14, N18 und N19 ein. Das Verkehrsunternehmen TWV wird außerdem keine Bedarfsverkehre wie TaxiBus und Anruf-Sammel-Taxi mehr fahren. Auch der Bürgerbus Werther stellt seinen Betrieb ein.  Diese Regelungen gelten ebenfalls bis auf Weiteres.
 
TeutoOWL-Webseite informiert über Regelungen im Nahverkehr in OWL
Auch andere Verkehrsunternehmen haben Regelungen zum Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal getroffen. Unter www.teutoOWL.de ist eine aktuelle Übersicht für die Kreise Herford, Minden-Lübbecke, Lippe und Gütersloh sowie der Stadt Bielefeld zu finden. Hier erhalten Sie auch Hinweise zu den Öffnungszeiten der Mobilitätsberatungen im TeutoOWL-Raum.
 
Telefon-Hotline: 0 52 31/ 977 681 (Festnetz-Tarif).

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