15. April 2020 / Allgemeines

Hilfe bei Gewalt und finanzielle Hilfe

A k t u e l l e s  von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Veröffentlicht am 15. April 2020 um 12:00 Uhr

A k t u e l l e s  von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Hilfe bei Gewalt - Wenn das Zuhause kein sicherer Ort mehr ist
Die aktuelle Situation kann in den Familien zu Stress und Konflikten führen. Für Frauen und Kinder steigt damit das Risiko Aggressionen ausgeliefert zu sein und häusliche Gewalt zu erleben.
Beobachten Sie Streitigkeiten in Ihrer Nachbarschaft? Schauen Sie nicht weg! Bieten Sie Betroffenen Unterstützung an und lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind.
Benötigen Sie selber Hilfe oder haben Sie Angst? Wenden Sie sich an die nachfolgend aufgeführten Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen!

Akute Notsituation: Polizei-Notruf: 110
Mädchen- und Frauenberatung:  Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116016 / Frauenberatungsstelle Gütersloh: 05241 25021 / Mädchenberatung Bielefeld: 0521 173016 / Kinder- und Jugendtelefon: „Nummer gegen Kummer“ 0800 1110333 / Psychologische Frauenberatung e.V., Bielefeld: 0521 121597 / Frauenberatungsstelle Lilith e.V., Paderborn: 05251 21311 / Krisendienst Gütersloh: 05241 531300
Jungen- und Männerberatung: Krisendienst Gütersloh: 05241 531300 / Täterberatung Gütersloh: 01805 439258 / Täterberatung Bielefeld: 0521 68 676 / Kinder- und Jugendtelefon: „Nummer gegen Kummer“ 0800 1110333   
Väterberatung: siehe https://vaeter-ggmbh.de/corona/#top
 
 
 
Finanzielle Hilfe für Familien / Alleinerziehende
Bei vielen Familien führt Kurzarbeit zu Existenzsorgen. Die Bundesregierung unterstützt in dem Zeitraum von April bis September speziell Eltern mit Verdienstausfällen unter erleichterten Bedingungen mit der Zusatzleistung „Notfall-Kindergeldzuschlag“. Prüfen Sie Ihren Anspruch! Zusätzlich zum Kindergeld, erhalten Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind, zusätzlich zum Kindergeld. Ihnen stehen diese Leistungen zu, wenn Ihr Einkommen aufgrund Kurzarbeit deutlich geringer ist. Grundlage ist das letzte monatliche Einkommen vor Antragstellung. Eine Vermögensprüfung erfolgt nicht. Der Antrag kann unbürokratisch online unter www.notfall-kiz.de gestellt werden.
 

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