2. April 2020 / Allgemeines

Hilfsprogramme für gewerbliche Kunden und Verbraucher

Kreissparkasse Wiedenbrück

Corona verändert die Welt. Schulen, Kitas und viele Geschäfte sind geschlossen, soziale Kontakte eingeschränkt. In vielen Betrieben gibt es Kurzarbeit. Mitarbeiter verbuchen ein geringeres oder gar kein Einkommen. Kreditschulden werden zur Belastung. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre regelmäßig zu erbringenden Zins- und Tilgungsraten nicht oder nur noch eingeschränkt leisten.

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist.

Die Kreissparkasse bietet eine derartige Aussetzung von Zins- und Tilgungsleistungen ab sofort online an. „So können unsere Kunden schnell und unbürokratisch das Ganze umsetzen. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch unsere Berater möglich“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Wiedenbrück, Johannes Hüser.
Auch Unternehmen müssen ihrem Liquiditätsbedarf nachkommen, was einige in existenzielle Not bringt. Hier sieht sich die Kreissparkasse unter den aktuellen, ständig wechselnden Gegebenheiten gut für ihre Geschäfts- und Firmenkunden aufgestellt. So hält sie ein umfangreiches Angebot bereit. „Gerade in diesen schweren Zeiten sind wir für unsere Kunden da und kümmern uns um ihre Finanzen“, so der Sparkassendirektor. „Die meisten staatlichen Programme sind Kreditprogramme, keine Zuschüsse. Damit ist eine Kredit- und Risikoprüfung zwingend erforderlich und rechtlich vorgegeben. Wir nehmen hier der KfW sehr viel Arbeit ab, indem wir das selbst durchführen.“
Grundsätzlich konzentrieren sich die staatlichen Maßnahmen auf Kundengruppen, die durch Corona Einnahmeausfälle erlitten haben und sich aktuell nicht selbst helfen können. Unternehmen, die schon vor Corona Probleme hatten, ist hingegen nur sehr schwer zu helfen. Zur Stützung der heimischen Wirtschaft hat die Kreissparkasse für ihre gewerblichen Kunden ein umfangreiches Angebot unter Einbeziehung der staatlichen Hilfspakete entwickelt. „Unternehmen, die aktuell aber keinen akuten Liquiditätsbedarf haben, sollten akut betroffenen Unternehmen den Vortritt lassen“, empfiehlt Johannes Hüser.

• Bei bestehenden Krediten bietet die Kreissparkasse zur Liquiditätsschonung individuelle Tilgungsaussetzungsvereinbarungen aktuell bis zu 6 Monate.

• Jeder Kunde aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehme erhält eine Lösung über die staatlichen Angebote der NRW Bank oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

• Mit größeren Unternehmen entwickelt die Kreissparkasse ebenso passgenaue Lösungen unter Einbeziehung der KfW-Programme.

• Bis zur Auszahlung durch der NRW Bank oder KfW, die spätestens am 14. April beginnen soll, stellt die Kreissparkasse ihren Kunden bei Vorliegen der Zusage der öffentlichen Förderkreditinstitute bei Bedarf eine Überbrückungslinie bereit.

• Im Gegensatz zu den Kreditprogrammen der KfW und NRW Bank gibt es für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen das Zuschussprogramm NRW Soforthilfe 2020. Dies kann von der betroffenen Zielgruppe seit 27. März eigenständig im vollelektronischen Antragsverfahren unter www.wirtschaft.nrw/coronabeantragt werden.

• Auch für Kleinunternehmen, Selbstständige sowie Freiberufler steht die Kreissparkasse mit Überbrückungsfinanzierungen bis zum Eingang der staatlichen Zuschüsse zur Verfügung.

„Wir bieten pragmatische und schnelle Lösungen“, so der Vorstandsvorsitzende. Bislang haben über 300 Geschäfts- und Firmenkunden konkrete Unterstützung von der Kreissparkasse Wiedenbrück erfahren. Deutschlandweit haben bislang über 200 000 Hilfs- und Beratungsanfragen von Unternehmen und Selbstständigen die Sparkassen erreicht. Der Schwerpunkt liegt bei der Kreissparkasse bislang darin eine Tilgungsaussetzung zu vereinbaren. Die Nachfrage nach den KfW-Programmen ist in der letzten Woche angelaufen. „Die Berater sind für ihren Kunden telefonisch oder per Mail zu den bekannten Geschäftszeiten erreichbar. In dringenden Einzelfällen ist auch ein persönlicher Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich“, informiert Johannes Hüser. „Da jeden Tag sehr viel Neues hinzukommt, informieren wir unsere Firmenkunden gerade im Bereich der staatlichen Hilfe über die neuesten Entwicklungen auf www.kskwd.deunter der Rubrik „Firmenkunden“ “, so der Sparkassendirektor. Neben all den verschiedenen Hilfsmaßnahmen ist selbstverständlich sowohl der Zahlungsverkehr als auch die Bargeldversorgung jederzeit sichergestellt. Hier gibt es keine Einschränkungen.

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