2. September 2019 / Allgemeines

Ratsbürgerentscheid am 27.09.2019, 9.00 Uhr

Abstimmung über die neu zu errichtende Flüchtlingsunterkunft

Der Rat der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat am 09.07.2019 einstimmig beschlossen, dass ein Ratsbürgerentscheid über folgende Frage stattfindet:

„Soll die neu zu errichtende Flüchtlingsunterkunft (zweigeschossige Container -Apartmentanlage für ca. 60 Personen) im westlichen Bereich des Geländes des ehemaligen Campingplatzes am Föhrenweg an die vorhandene Bebauung angrenzend (siehe markierte Fläche auf dem beigefügten Lageplan 1) errichtet werden statt auf dem Grundstück in Liemke an der Kaunitzer Straße zwischen den Wohnhäusern Nr. 312 und Nr. 320 (siehe markierte Fläche auf dem beigefügten Lageplan 2) ?“

Die Bürger/innen von Schloß Holte-Stukenbrock können über diese Frage mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen. Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief. Alle zur Kommunalwahl berechtigten Bürger/innen erhalten in den nächsten Tagen die vollständigen Abstimmunterlagen per Post. Diesen ist auch eine Anleitung beigefügt, wie die Stimmabgabe erfolgen kann.

Wichtig: Die Stimmbriefe müssen bis Freitag, 27.09.2019, 9.00 Uhr bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock eingegangen sein.

 

Weitere Informationen können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen:

>> Informationsblatt zum Ratsbürgerentscheid

>> Ratsbeschluss über das Stattfinden eines Ratsbürgerentscheids

>> Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden

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