15. September 2018 / Allgemeines

Spermüll Regelung in der Stadt

es wird nur aus Privat-Haushalten abgeholt

Spermüll Regelung in der Stadt

Wenn Sie sperrige Gegenstände, die nicht in Ihre graue Tonne passen, entsorgen wollen, können Sie bei der Stadtverwaltung die Sperrmüllabfuhr beantragen.

Es wird nur Sperrmüll aus Privat-Haushalten abgeholt.

Die Anmeldekarte erhalten Sie im Rathaus oder bei den örtlichen Geldinstituten, bei denen Sie auch die Gebühr überweisen können. Sie können sich auch online für die Sperrmüllabfuhr anmelden. Das Formular finden Sie auf dieser Seite. Die eingereichten Sperrmüllanmeldungen werden beim nächstmöglichen Termin berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Sperrmüll 2x im Monat abgeholt wird und E-Großgeräte und der Metallschrott 1 x im Monat. Voraussetzung ist, dass die Gebühr rechtzeitig auf einem Konto der Stadtkasse eingegangen ist.

Es werden nur die angemeldeten Gegenstände abgefahren. Bitte stellen Sie das angemeldete Sperrgut erst am Abend vor dem Abfuhrtermin oder am frühen Morgen (bis 6.00 Uhr) des Abfuhrtages am Straßenrand zur Abholung bereit. Sie helfen dem Entsorgungsunternehmen nicht, wenn Sie den Sperrmüll in viele Einzelteile zerkleinern. Lediglich ein von Gewicht und Größe her von den Müllwerkern transportierbares Maß ist erforderlich. Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restmülltonne passen, gehören nicht zum Sperrmüll und werden nicht mitgenommen. Beistellsäcke für die graue Tonne sind im Einzelhandel erhältlich.

Folgende Geräte sind von der Abholung ausgeschlossen:

Abfälle von Aus- und Umbaumaßnahmen (Fenster, Türen, Rollladen, Bauschutt, Heizkörper, Waschbecken, usw.); Holz soweit keine Möbelteile Autoteile, Grundstückseinfriedungen, komplette Haushaltsauflösungen Sondermüll (Farben, Ölbehälter, Batterien, usw.) Eletronikschrott (z.B. Fernseher und Elektrokleingeräte)

Gegenstände, die vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen wurden, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Sperrmüll und sind unverzüglich vom Straßenrand zu entfernen. Denken Sie bitte frühzeitig daran - insbesondere wenn Sie umziehen möchten - Ihre Sperrmüllanmeldung abzugeben und die Gebühr zu überweisen.

Der Abfuhrtermin wird Ihnen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Nur diese Mitteilung des Termins ist verbindlich.

WICHTIG!

Bitte Holzteile, Haushaltsgeräte und Metallschrott getrennt vom restlichen Sperrmüll stellen. Die Teilegruppen werden am Abholtag von drei verschiedenen Fahrzeugen eingesammelt.

Telefon: 05207 8905-429
Fax: 05207 8905-541
E-Mail: linda.wendt@stadt-shs.de
Raum 229 (2.OG)


Maximal können 6 m³ Sperrmüll pro Abfuhr angemeldet werden.

Gebührenstaffelung:

bis 2 cbm = 15 EUR (Mindestgebühr)

ab 2 bis 4 cbm = 30 EUR

ab 4 bis 6 cbm = 45 EUR

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Ihre Sperrmüllanmeldung erst dann bearbeitet werden kann, wenn der Geldbetrag eingegangen ist.

Die Abholung des Metallschrotts und der Haushaltsgroßgeräte ist kostenlos.

Bezahlung:https://buergerportal.schlossholtestukenbrock.de/suche/-/egov-bis-search/service/1531 

Bitte vermerken Sie auf dem Überweisungsvordruck unter Verwendungszweck die Debitoren-Nr. 212034/660001, Ihren Namen und die Anschrift bzw. den Abholort des Sperrmülls an.an.

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