23. Dezember 2025 / Aus aller Welt

Als Baby vertauscht: Spanierin erhält fast eine Million Euro

Vor über 23 Jahren schickt ein Krankenhaus in Spanien zwei Babys mit den falschen Eltern heim. Der Fehler kommt erst viele Jahre später ans Licht. Die nun erwachsenen Frauen kämpfen um Entschädigung.

Die Verwechslung kam viele Jahre später zufällig ans Licht. (Symbolbild)
Veröffentlicht am 23. Dezember 2025 um 14:45 Uhr

Eine Spanierin wurde bei ihrer Geburt im Krankenhaus mit einer anderen Neugeborenen vertauscht, wuchs in der falschen Familie auf und bekommt deshalb 23 Jahre später einen Schadenersatz in Höhe von 975.000 Euro. Das entschied das Oberlandesgericht der Region La Rioja, wie die Justiz mitteilte. Sowohl die junge Klägerin, die gut drei Millionen Euro gefordert hatte, als auch der regionale Gesundheitsdienst können beim Obersten Gericht Spaniens Einspruch gegen das Urteil einlegen.

Die folgenreiche Verwechslung hatte sich im Juni 2002 im Krankenhaus San Millán in Logroño rund 350 Kilometer nordöstlich von Madrid ereignet. Zwei Neugeborene - deren Identitäten geheim bleiben - wurden damals aus unbekannten Gründen mit den falschen Eltern heimgeschickt.

Der Fehler flog viele Jahre später zufällig auf, als eines der beiden Mädchen sich einem DNA-Test unterzog. Und erst 2021 hatten beide nach mehrjährigen Ermittlungen der Gesundheitsbehörden Gewissheit, dass sie wegen der Verwechslung nicht in ihren leiblichen Familien aufgewachsen waren. «Menschliches Versagen», lautete seinerzeit die Erklärung der Behörden.

Leibliche Mutter eines der Verwechslungsopfer bereits verstorben

Auch die zweite Betroffene fordert vor Gericht etwa drei Millionen Euro. Beide Frauen halten eine ursprünglich von den Behörden der Region La Rioja zugesprochene Entschädigung von jeweils 850.000 Euro für unzureichend.

In einem der beiden Fälle erhöhte das zuständige Gericht die Summe nun um 125.000 Euro. Zur Begründung hieß es unter anderem, die Betroffene habe nach Aufdeckung des Fehlers keinen Kontakt mehr zu ihrer leiblichen Mutter aufnehmen können, da diese bereits 2018 verstorben war.

«Irreparable Schäden» 

Aufgrund der Verwechslung seien «irreparable Schäden» entstanden, die Forderung von gut drei Millionen Euro sei deshalb gerechtfertigt, wurde der Anwalt dieser Klägerin, José Sáez Morga, in der Zeitung «El País» zitiert.

San Millán galt lange Zeit als eine der besten öffentlichen Kliniken in La Rioja. 2007 stellte es den Betrieb aber ein, zwei Jahre später wurde das Gebäude abgerissen. Bald soll der Bau eines «neuen Hospitals San Millán» beginnen.


Bildnachweis: © David-Wolfgang Ebener/dpa
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