25. August 2021 / Aus aller Welt

Ermordete Joggerin: Gericht bestätigt Urteil

Der Bundesgerichtshof beanstandete einen Punkt im Urteil wegen Mordes an einer Joggerin am Kaiserstuhl. Nun hat das Landgericht Freiburg erneut über Sicherungsverwahrung für den Täter entschieden.

Der Verurteilte (r) und sein Anwalt im Freiburger Lansgericht.
Veröffentlicht am 25. August 2021 um 17:38 Uhr

Im Mordfall um eine Joggerin am Kaiserstuhl hat das Landgericht Freiburg den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den Täter bestätigt. Damit bleibt das Urteil des Landgerichts vom Dezember 2017 unverändert, erläuterte Gerichtspräsident Andreas Neff am Mittwoch.

Für den 44-Jährigen kann damit nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird erst zum Ende seiner Haft geprüft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass dieser Punkt beim ersten Urteil 2017 eine missverständliche Formulierung enthalten hatte und die Entscheidung zurück an das Landgericht verwiesen. Der Schuldspruch, die lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld blieben davon unberührt, waren also nicht Teil der Verhandlung.

Der Fernfahrer aus Rumänien hatte im Prozess gestanden, sein 27 Jahre altes Opfer im November 2016 in einem Wald in den Weinbergen des 9000-Einwohner-Ortes Endingen vergewaltigt und erschlagen zu haben. Sieben Monate nach der Tat war er in einer Spedition in Endingen festgenommen worden. Die Ermittler waren dem Vater dreier Kinder über die Auswertung von Lkw-Mautdaten auf die Spur gekommen.

Das Landgericht Innsbruck hatte den Mann im vergangenen Jahr zudem des Mordes an einer französischen Austauschstudentin 2014 in Kufstein schuldig gesprochen. Da gegen ihn in Deutschland die Höchststrafe verhängt worden war, folgte kein zusätzliches Strafmaß durch die österreichische Justiz. Der Fernfahrer hatte die Tat bestritten.

Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug.


Bildnachweis: © Philipp von Ditfurth/dpa
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