Ein Mann hat gegen seine Verurteilung wegen des Todes seiner Freundin auf dem Großglockner in Österreich Berufung eingelegt. Das teilte das Landesgericht Innsbruck mit. Auch die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt, hieß es. Der 37-jährige Angeklagte war vorige Woche in Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Der Richter verhängte eine Geldbuße von 9.600 Euro sowie eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Alpinist wesentlich erfahrener war als seine 33-jährige Freundin. Er habe aber seine Verantwortung nicht wahrgenommen, sondern die gemeinsame Tour auf den höchsten Berg Österreichs unzureichend geplant und seine Partnerin nicht über die Herausforderungen aufgeklärt, argumentierte der Richter. Er habe auch keinen rechtzeitigen Notruf abgesetzt, als der Frau unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels die Kraft ausging. Die maximal mögliche Strafe betrug in diesem Fall drei Jahre Haft. Der Richter entschied sich für eine mildere Bestrafung, weil der Angeklagte unbescholten war, seine Lebensgefährtin verloren hatte, und weil er in Sozialen Medien angeprangert worden war. Sein Anwalt bekämpft dennoch die Höhe der Strafe. Zudem hat er Berufung gegen die Verurteilung an sich und wegen angenommener Mängel im Gerichtsverfahren eingelegt, wie das Gericht mitteilte. Über die Berufung entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck. Das Paar war im Januar 2025 auf den Großglockner gestiegen. Der Mann verfügt über große Erfahrung im hochalpinen Bereich. Seine Bergsport-begeisterte Freundin hatte noch nie zuvor solch eine Tour im Winter unternommen. Im eisigen Wind kamen die beiden nur langsam voran. Knapp unterhalb des Gipfels erfror die Frau allein in der Nacht, während ihr Freund versuchte, Hilfe zu holen.Tod der Freundin und Anfeindungen als Milderungsgründe
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Frau am Großglockner erfroren - Freund legt Berufung ein
Nach einem Todesfall auf einem Berg in Österreich wurde ein Mann wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Strafe fiel milde aus. Sein Anwalt und die Staatsanwaltschaft legen Berufung ein.
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