Nach der Staatsanwaltschaft geht nun auch die Verteidigung im Tankstellen-Mordprozess gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vor. Man habe Revision eingelegt, teilte der Verteidiger Alexander Klein am Freitag mit. Das Urteil solle auf Fehler überprüft werden. Dazu brauche man allerdings die schriftliche Urteilsbegründung, die nach Einschätzung des Anwalts spätestens im Dezember vorliegt. Am Dienstag war ein 50 Jahre alter Deutscher wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte gestanden, am 18. September 2021 an einer Tankstelle in Idar-Oberstein aus Wut darüber, dass der Kassierer (20) ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, diesen erschossen zu haben. Nach Ansicht des Gerichts war die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die aus seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen. Am Donnerstag hatte bereits die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Schwurgerichtskammer hatte - anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert - keine besondere Schwere der Schuld festgestellt.
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Mord an Tankstelle - Auch Verteidigung legt Revision ein
Der Fall eines 50-Jährigen, der wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, ist noch nicht ausgestanden. Nun wurde ein zweiter Revisionsantrag gestellt.
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