6. Februar 2023 / Aus aller Welt

Prozess um Dreifachmord - hohe Jugendstrafen gefordert

Üblich ist im Jugendstrafrecht selbst für Mord meist eine Höchststrafe von zehn Jahren. Im Fall des Dreifachmords in Starnberg sieht die Staatsanwältin aber offenbar eine besondere Schwere der Schuld.

Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern (r) wird vor Beginn der Verhandlung in den Hochsicherheitsgerichtssaal des Landgerichts München II geführt.
Veröffentlicht am 6. Februar 2023 um 21:04 Uhr

Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg fordert die Staatsanwaltschaft hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten. Die Staatsanwältin sprach sich am Montag in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

«Gute Freunde kann niemand trennen - außer wenn einer der Freunde dringend Geld braucht», sagte Staatsanwältin Julia Wiesenbauer vor dem Landgericht München II. «Dann hört auch die beste Freundschaft auf.»

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschoss. Angeklagt ist er unter anderem wegen dreifachen Mordes. Sein 21 Jahre alter Mitbewohner soll den Mord am gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren haben. Er steht wegen Mordes in einem Fall vor Gericht.

Hauptangeklagter geständig

Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie für viel Geld zu verkaufen.

Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe. Dass es diese Pläne für das schwere Verbrechen gab, bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht. Dies «rechtfertigt die Tat aber nicht im Ansatz», hieß es im Schlussplädoyer der Anklagebehörde.

Die Tat aus dem Januar 2020 hatte auch darum Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren und davon ausgegangen waren, der junge Mann habe zunächst seine Eltern und dann sich selbst erschossen.

Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende - also Menschen zwischen 18 und 21 Jahren - aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld aber bis zu 15 Jahren möglich.


Bildnachweis: © Sven Hoppe/dpa
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