16. Dezember 2022 / Aus aller Welt

Schlag gegen Darknet-Foren mit Kindesmissbrauch

Ermittlern gelingt ein Erfolg gegen Darknet-Foren mit sexualisierter Gewalt an Kindern. Hunderttausende sollen dort weltweit als Nutzer registriert gewesen sein. Mutmaßlich Verantwortliche sind gefasst.

Das BKA ermittelt im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Symbolbild).
Veröffentlicht am 16. Dezember 2022 um 17:05 Uhr

Ermittlern ist ein Schlag gegen drei Internetforen mit Hunderttausenden Nutzern im Darknet mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern geglückt. Dies bestätigte ein Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Hessen (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.

Nach einer Mitteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) handelte es sich bei den Plattformen «BoyVids 6.0», «Forbidden Love» und «Child Porn Market» mit insgesamt mehr als einer Million registrierten Nutzern um die aktuell größten Anbieter von Abbildungen sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen im Darknet. Zuvor hatten der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hierüber berichtet.

Mehrere Personen wurden festgenommen

Den Ermittlern zufolge sind der 21-jährige Hauptadministrator der Plattformen aus Sachsen, ein 44-Jähriger aus Niedersachsen und ein 45-Jähriger aus Schleswig-Holstein im November und Dezember in Deutschland festgenommen worden. Ein weiterer Beschuldigter sei in Brasilien gefasst worden.

An dem Schlag gegen die Missbrauchsdarstellungen seien auch die Partnerdienststellen in Brasilien, Australien und das amerikanische FBI beteiligt gewesen. Die Plattformen seien seit Anfang Dezember nicht mehr abrufbar.

Nachdem bereits 2017 und 2021 solche Plattformen erfolgreich vom Netz genommen worden seien, seien nun diese drei abgeschaltet worden. Auf ihnen seien Fotografien und Videos mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen transportiert worden. Die hohe Zahl der registrierten Nutzer sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass die drei Foren international ausgerichtet gewesen seien und Zugriffe aus aller Welt erfolgten, teilte das BKA mit.

Maßgeblich gesteuert worden seien sie aber aus Deutschland. Der 21-jährige mutmaßliche Hauptadministrator soll sich schon früher an solchen Plattformen beteiligt haben und an dem Austausch von kinderpornografischen Material beteiligt gewesen sein.

«Dringender Verdacht der bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie»

Das BKA ermittelt im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt. «Gegen die Beschuldigten besteht der dringende Verdacht der bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie», heißt es in einer Mitteilung. Die Ermittlungen gegen weitere bislang unbekannte Betreiber und Nutzer der Plattformen dauern an.

Im sogenannten Darknet können sich Internetnutzer fast komplett anonym bewegen. Dort gibt es immer wieder kriminelle Machenschaften wie Kinderpornografie, Waffen- oder Drogenhandel.

Forderung nach Speicherung von IP-Adressen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, es habe sich bei den abgeschalteten Plattformen nach den bisherigen Ermittlungen um die aktuell größten Anbieter von Missbrauchsfotos und Missbrauchsvideos im Darknet gehandelt. Das Ausmaß mache fassungslos. Grausamere Verbrechen an Kindern seien kaum vorstellbar. Dagegen müsse weiter mit maximalem Ermittlungsdruck vorgegangen werden. Faeser erneuerte ihre Forderung nach Speicherung von IP-Adressen von Computern. Dies sei laut Europäischem Gerichtshof ausdrücklich mit den Grundrechten vereinbar.

Auch die Deutsche Kinderhilfe forderte, den Fahndern zügig alle möglichen Instrumente an die Hand zu geben. «Noch einmal: Unsere Ermittler benötigen von unseren Politikern eine echte gesetzliche und materielle Unterstützung», sagte der Ehrenvorsitzende Rainer Becker. Einmal mehr beruhe die Festnahme mutmaßlicher deutscher Kinderporno-Anbieter auf Hinweisen aus dem Ausland, weil Ermittler dort Möglichkeiten hätten, die es aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland nicht gebe. So werde hierzulande noch immer über die Möglichkeit gestritten, IP-Adressen speichern zu dürfen. Bund wie Länder hatten bei der letzten Innenministerkonferenz gefordert, dass die vom Europäischen Gerichtshof gestatteten Spielräume zur Datenspeicherung genutzt werden müssten.


Picture credit: © Arne Dedert/dpa
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