24. September 2021 / Aus aller Welt

Solinger Kindermorde: Gutachter sieht volle Schuldfähigkeit

Die angeklagte Mutter leide unter keiner für ihre mutmaßliche Tat relevanten psychischen Störung, bestätigte ein Gutachter. Das ist von Relevanz im Falle einer Verurteilung.

Die angeklagte Mutter aus dem nordrhein-westfälischen Solingen zu Proessbeginn vor dem Landgericht Wuppertal im Juni.
Veröffentlicht am 24. September 2021 um 20:21 Uhr

Im Prozess um die Solinger Kindermorde ist die Angeklagte nach Ansicht des vom Gericht bestellten Psychiaters voll schuldfähig.

Er habe keine Anhaltspunkte für eine relevante psychische Störung bei der 28-Jährigen entdecken können, sagte Gutachter Prof. Pedro Faustmann am Freitag im Prozess am Wuppertaler Landgericht. Damit blieb er bei seiner vorläufigen Bewertung.

Auch am Tattag selbst gebe es keine Hinweise für eine solche Störung. Die Angeklagte sei immer Herrin ihrer Handlungen gewesen. «Es hatte alles eine Ordnung», sagte Faustmann.

Er könne zwar nicht ausschließen, dass sie in ihrer Familie früher Opfer sexueller Übergriffe geworden sei. Selbst wenn dies der Fall wäre, habe dies aber nicht dazu geführt, dass daraus eine psychische Krankheit entstanden sei.

Die Verteidiger hatten vermutet, dass die Angeklagte von ihrem Vater als Kind sexuell missbraucht worden sein könnte. Dies könnte eine psychische Störung bei ihr verursacht haben und die Angeklagte vor einer Verurteilung zu lebenslanger Haft bewahren. Der Vater der Angeklagten ist wegen Besitzes von harter Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt.

Die Solingerin soll vor einem Jahr fünf ihrer sechs Kinder betäubt und umgebracht haben. Kurz zuvor hatte ihr Mann ihr mitgeteilt, dass er eine neue Partnerin hat.

Die Leichen der Kinder waren am 3. September vergangenen Jahres in der Wohnung der Familie in Solingen entdeckt worden: Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8). Ihre Mutter hatte sich im Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen Zug geworfen, aber überlebt. Ihr ältester Sohn blieb unverletzt. Die Mutter hatte ihn zur Großmutter an den Niederrhein geschickt. Die Angeklagte hat die Tat mehrfach bestritten. Ein Unbekannter sei in ihre Wohnung eingedrungen und habe ihre Kinder getötet.


Bildnachweis: © Oliver Berg/dpa
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