10. März 2024 / Aus aller Welt

Städtetag zu «Elterntaxis»: Mehr Spielraum für Kommunen

Für den Städtetag ist klar: Zu viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. «Elterntaxis» seien teils gefährlich. Städtetags-Präsident Lewe bringt temporäre Straßensperrungen ins Spiel.

Um den «Elterntaxis» etwas entgegenzusetzen, müssen dem Städtetag zufolge individuelle Lösungen her - zum Beispiel temporäre Straßensperrungen.
Veröffentlicht am 10. März 2024 um 06:12 Uhr

Städte und Gemeinden sollten nach Ansicht des Deutschen Städtetages mehr Handlungsspielraum bekommen, um gegen sogenannte Elterntaxis vorgehen zu können. «Zu viele Eltern wollen leider immer noch ihre Kinder mit dem eigenen Auto bis zur Schultür bringen. Gleichzeitig laufen oder radeln andere Kinder mit ihren Schulranzen und Turnbeuteln dazwischen und müssen sich an ein- und ausparkenden Autos vorbeidrängen», sagte Städtetags-Präsident Markus Lewe (CDU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das sei für alle Beteiligten unübersichtlich und teils gefährlich.

«Wie vor Ort das Verkehrsgeschehen entspannter geregelt werden kann, wissen wir Kommunen am besten, weil wir die Situation kennen. Dafür gibt es keine Blaupause, sondern müssen individuelle Lösungen her», sagte Lewe weiter. Die Städte und Gemeinden sollten in Abstimmung mit Schulen und Eltern selbst darüber entscheiden, was sinnvoll sei, «ohne immer mit viel Aufwand eine konkrete Gefahrenlage nachweisen zu müssen». Lewe brachte auch die temporäre Sperrung von Straßen ins Spiel: Diese durch einen Landeserlass zu regeln, könne punktuell helfen. Gleichzeitig stellte er klar: «Wir brauchen aber eine bundesweite und rechtssichere Lösung.»

Lewe, der auch Oberbürgermeister von Münster ist, forderte mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen bei der Verkehrsplanung und -steuerung. «Deshalb appellieren wir an die Länder und den Bund, endlich den Vermittlungsausschuss anzurufen und die dringend nötige Novelle des Straßenverkehrsgesetzes wieder in die Spur zu bringen.»

Reform im Bundesrat gescheitert

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu neuen Regelungen im Straßenverkehr hatte im Bundesrat die erforderliche Mehrheit verfehlt. Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes und die darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung soll Städten und Gemeinden mehr Spielraum geben, etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln.

Nach dem Scheitern der Reform im Bundesrat hatte das Bundesverkehrsministerium im Dezember jedoch signalisiert, dass es vorerst keinen Sinn darin sehe, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Länder müssten sich zunächst positionieren und erklären, was sie wollten, hatte es aus dem Ministerium geheißen.


Bildnachweis: © Christoph Reichwein/dpa
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