1. Juni 2023 / Aus aller Welt

Verurteilter Entführer von Ursula Herrmann soll freikommen

Ein Mädchen wird gekidnappt. Der grausame Täter sperrt das Kind in eine Kiste und vergräbt sie. Die Schülerin stirbt. Mehr als 40 Jahre danach kommt der Mann frei, der für das Verbrechen verurteilt wurde.

Eine Reproduktion zeigt die Kiste, in der 1981 das zehnjährige Entführungsopfer Ursula Herrmann qualvoll erstickte (Archivbild).

Der verurteilte Entführer des Mädchens Ursula Herrmann, der seit 15 Jahren im Gefängnis sitzt, soll freikommen. Er war des erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge schuldig befunden worden. Wie das Landgericht Lübeck nach einer Anhörung mitteilte, soll der Rest seiner lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bis die Entscheidung rechtskräftig ist, bleibe der Mann noch im Gefängnis, sagte ein Gerichtssprecher.

Nach Angaben seines Verteidigers dauert das voraussichtlich noch rund eine Woche. So lange hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Beschwerde einzulegen, sagte Anwalt Walter Rubach der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung über das Datum berichtet. Eine Beschwerde sei aber unwahrscheinlich, sagte Rubach. Darum werde sein Mandant das Gefängnis voraussichtlich am 7. Juni verlassen können.

Der Fall Ursula Herrmann ist eines der spektakulärsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Mädchen war 1981 am Ammersee in Bayern verschleppt und in einer Kiste vergraben worden. Die Zehnjährige erstickte darin.

Im Mai 2008 schließlich wurde der mutmaßliche Täter in Schleswig-Holstein festgenommen und kam in U-Haft. Im März 2010 verurteilte ihn das Landgericht Augsburg. Die Haft verbüßte er wegen seines Umzugs nach Norddeutschland in Lübeck. Der Mann beteuert bis heute seine Unschuld.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann laut Strafgesetzbuch nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sich der Täter während der Haftzeit nichts zu Schulden kommen ließ. In den 15 Jahren Haft ist die U-Haft mitberechnet.

Fast 27 Jahre dauerte es, bis das Verbrechen als aufgeklärt galt

Ursula war am 15. September 1981 durch einen Wald in der Nähe ihres Heimatorts Eching am Ammersee geradelt, als ein Täter sie vom Rad riss. Er sperrte das Mädchen in eine Kiste, die er vergrub. Darin starb das Kind nach kurzer Zeit, weil die Belüftungsanlage nicht funktionierte. Von den Eltern wurden zwei Millionen D-Mark Lösegeld verlangt, obwohl Ursula längst tot war.

Wochen später wurde die vergrabene Kiste mit der Leiche entdeckt. Doch schon die Spurensicherung am Tatort wurde zum Fiasko, der ermittelnde Oberstaatsanwalt sprach später von einem «Spurenvernichtungskommando». Es dauerte letztlich fast 27 Jahre, bis das Gewaltverbrechen als aufgeklärt galt.

Bis heute werden die Spuren in dem Fall immer wieder überprüft. Zuletzt war bei der Universität Zürich ein Gutachten zu dem Tonbandgerät, das beim Verurteilten sichergestellt wurde und für die Erpresseranrufe genutzt worden sein soll, erstellt worden. Der Expertise zufolge soll das Audiogerät eher nicht als Tatwerkzeug in Frage kommen.


Bildnachweis: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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