Raucher müssen künftig Warnungen wie Schockbilder von verfaulten Zähnen bereits auf den Auswahltasten von Zigarettenautomaten sehen, wenn die Tasten Kippenpackungen ähneln. Wie aus einem am Donnerstag bekanntgegeben Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht, müssen die Warnungen auf den entsprechenden Tasten zu sehen sein, selbst wenn Verbraucher vor dem Kauf die eigentliche Schachtel und somit die Warnhinweise sehen (Rechtssache C-370/20). Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren am Bundesgerichtshof, bei dem es um Automaten in Supermärkten geht, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke ausgewählt hat. Die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei hatte geklagt, weil an den Kassen in zwei Münchener Supermärkten Zigaretten über entsprechende Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Die Auswahltasten waren laut Bundesgerichtshof «hinsichtlich Markenlogo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie Zigarettenpackungen gestaltet». Nach EU-Recht müssen auch auf Bildern der Schachteln Warnungen - etwa Fotos von amputierten Beinen oder verfaulten Zähnen - zu sehen sein. Wie der EuGH nun klarstellt, ist ein solches «Bild einer Packung» im Sinne des EU-Rechts bereits eine Darstellung, die hinsichtlich der «Umrisse, Proportionen, Farben und Markenlogo» mit einer solchen Packung assoziiert werden kann. Es muss also beispielsweise kein originalgetreues Foto einer Schachtel sein, damit die Darstellung den Regeln des EU-Rechts unterliegt.
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Künftig häufiger Warnungen auf Zigarettenautomaten
Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Künftig müssen Raucher Schockbilder amputierter Beine oder schwarzer Lungen häufiger auf Zigarettenautomaten sehen.
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