4. November 2025 / Kreis Gütersloh

16 plus Landrätin

Gütersloh. In der konstituierenden Sitzung des Kreistags am Montag, 3. November, sind auch die Mitglieder des...

Gütersloh. In der konstituierenden Sitzung des Kreistags am Montag, 3. November, sind auch die Mitglieder des Kreisausschusses gewählt worden. Die Fraktionen hatten einen gemeinsamen Wahlvorschlag eingereicht, auf dem Wahlzettel standen nur Ja, Nein und Enthaltung.

Im 16er Kreisausschuss – plus Landrätin – wird die CDU mit sechs Kreistagsmitgliedern vertreten sein, die SPD mit drei, die AfD mit zwei, die GRÜNEN mit zwei und die UWG, die Linke und die FDP jeweils mit einem Vertreter. Folgende 16 Kreistagsmitglieder bilden den wichtigsten, vom Kreistag eingesetzten Ausschuss: Für die CDU Josef Derenthal, Dr. Christine Disselkamp, Dirk Lehmann, Helmut Kaltefleiter, Oliver Krümpelmann, Henrika Küppers; für die SPD Marion Weike, Liane Fülling, Thorsten Klute; für die AfD Maxim Dyck und Andreas Janzen; für die GRÜNEN Birgit Niemann-Hollatz und Jennifer Reker; für die UWG Dirk Holtkamp; für die Linke Günter Arlt; für die FDP Thorsten Baumgart. Zum Wahlvorschlag gehörten ebenfalls die 16 persönlichen Vertreterinnen und Vertreter der Kreisausschussmitglieder. 

Weil es der wichtigste Ausschuss ist, ein so genannter Bündelungsausschuss, sitzen in der Regel die einflussreichsten Politikerinnen und Politiker des Kreistags, beispielsweise die Fraktionsvorsitzenden, im Kreisausschuss. So auch im jetzt gewählten Kreisausschuss. Die Fraktionsvorsitzenden in der Reihenfolge der Fraktionsgröße: Henrika Küppers (CDU), Marion Weike (SPD), Maxim Dyck (AfD), Birgit Niemann-Hollatz und Jennifer Reker (GRÜNE), Dirk Holtkamp (UWG), Günter Arlt (Linke) und Thorsten Baumgart (FDP).

Zum Thema: Der Kreisausschuss

Aus der NRW-Kreisordnung: „Der Kreisausschuss beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Kreistag vorbehalten sind oder soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Er hat insbesondere die Beschlüsse des Kreistags vorzubereiten und die Geschäftsführung des Landrats zu überwachen.“ Der Kreisausschuss entscheidet über Angelegenheiten von „von besonderer Bedeutung“. Der Kreisausschuss besteht aus der Landrätin und mindestens acht, höchstens 16 Kreistagsmitgliedern. Die Fraktionen hatten sich vor der Wahl auf die Obergrenze von 16 geeinigt.  

 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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