15. November 2024 / Kreis Gütersloh

Ausschuss stimmt über Deutschlandticket ab

Gütersloh. Der Probezeitraum zur Ausgabe eines Schülertickets an Schülerinnen und Schüler des Kreisgymnasiums Halle...

Veröffentlicht am 15. November 2024 um 13:21 Uhr

Gütersloh. Der Probezeitraum zur Ausgabe eines Schülertickets an Schülerinnen und Schüler des Kreisgymnasiums Halle (Westf.), der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule und der kreiseigenen Berufskollegs wird bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 verlängert. Das haben die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am Donnerstag, 14. November, bei einer Gegenstimme beschlossen. Ursprünglich war die Ausgabe des ‚SchülerTicket Westfalen‘ vorgesehen. Mit der Einführung des Deutschlandtickets gab es eine günstigere Alternative, die von da an an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben wurde. Sie sollen weiterhin vorrangig das Deutschlandticket erhalten, soweit die Ausgabe des ‚SchülerTicket Westfalen‘ nicht dauerhaft günstiger ist. Die Gelder für Preissteigerungen des Deutschlandtickets werden im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Seit dem Schuljahr 2021/2022 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule und des Kreisgymnasiums Halle (Westf.) das ‚SchülerTicket Westfalen‘. Seit dem Schuljahr 2023/2024 erfolgt die Ausgabe auch an die Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Berufskollegs mit Ausnahme derer in Ausbildungsberufen und der Fachschulen für Weiterbildung. Das Ticket wird im Solidarmodell, also unabhängig von einem Anspruch nach dem Fahrkostenrecht, ausgegeben. Dadurch erhalten ausnahmslos alle Schülerinnen und Schüler der genannten Schulen das Ticket. Das Projekt wurde zunächst auf drei Jahre befristet. Die Probephase am Kreisgymnasium Halle (Westf.) und an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule endet Anfang 2025, an den Berufskollegs mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

 

Im Mai 2023 wurde das Deutschlandticket bundesweit für 49 Euro pro Monat eingeführt. Der Kreis Gütersloh hatte dazu beschlossen, dass anstelle des ‚SchülerTicket Westfalen‘ für 51,02 Euro pro Monat das Deutschlandticket an die benannten Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden soll, solange dies nicht dauerhaft teurer ist.

Die Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen. Sie werden im Schülerspezialverkehr befördert. Auf Wunsch der Eltern und der Schule kann ihnen aber auch das Deutschlandticket ausgestellt werden, um ihre Selbstständigkeit im ÖPNV zu fördern. 182 Förderschülerinnen und Förderschüler nutzen diese Möglichkeit derzeit. Die teurere Beförderung durch den Schülerspezialverkehr entfällt in diesen Fällen.

 

Bislang hat der Kreis Gütersloh 4.636 Deutschlandtickets ausgegeben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.726.000 Euro pro Jahr, die auch für 2025 im Kreishaushalt eingeplant sind. Ab dem 1. Januar 2025 soll das Deutschlandticket 58 Euro pro Monat kosten, sodass sich die Ausgaben des Kreises um etwa 500.000 Euro pro Jahr erhöhen. Wie sich der Preis des Deutschlandtickets für das Jahr 2026 entwickeln wird, ist derzeit noch nicht absehbar, es wird aber bis 2026 günstiger als das ‚Schülerticket Westfalen‘ bleiben. Aufgrund der unsicheren Preisentwicklung wird die Nutzung des Deutschlandtickets zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 verlängert.

 

Die Schulen sehen einen großen Mehrwert in der Ausgabe des Deutschlandtickets an alle Schülerinnen und Schüler und eine Erleichterung bei der Durchführung von Klassenfahren und Exkursionen. Insbesondere Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger müssten ansonsten die Kostenübernahme eines Tickets beim Sozialhilfeträger beantragen.

 

Seit Ausgabe des Schülertickets nutzen Schülerinnen und Schüler den ÖPNV deutlich häufiger, wie eine Erhebung der Fahrgastzahlen ergeben hat. Nicht nur für den Schulweg wird das Ticket genutzt, wodurch sogenannte Elterntaxis reduziert werden, sondern auch für Freizeitstrecken. Die Schülerinnen und Schüler werden dadurch an den ÖPNV gewöhnt und lernen ihn als Alternative zum Auto kennen.

Die weitere Analyse der Erhebung und weitere Befragungen und Zählungen sollen erst erfolgen, wenn eine abschließende Entscheidung über die Weiternutzung der Tickets getroffen wurde.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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