4. Dezember 2024 / Kreis Gütersloh

B 64n wird einmütig abgelehnt

Gütersloh. Wenn es nach den Mitgliedern des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh geht, kommt...

Veröffentlicht am 4. Dezember 2024 um 15:36 Uhr

Gütersloh. Wenn es nach den Mitgliedern des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh geht, kommt die B 64n nicht. Auf Antrag aus den Reihen wurde bei der Sitzung im Kreishaus Gütersloh sogar abgestimmt über den Punkt: Das Ergebnis war einstimmig. „Ein Projekt, das nicht mehr in die Zeit passt“, urteilte Helmut Kaltefleiter. Das CDU-Kreistagsmitglied und Beiratsmitglied war kurzfristig als Leiter der Sitzung eingesprungen, nachdem sich sowohl der Vorsitzende des Beirats als auch sein Stellvertreter krank gemeldet hatten.

Die Abteilung Umwelt stellte den aktuellen Stand dar: Der Kreis Gütersloh ist als Träger öffentlicher Belange in dem Planfeststellungsverfahren beteiligt. Die Abteilung Umwelt prüft dabei fachlich die eingereichten Planunterlagen, untersucht den Korridor der Umgehungen von Clarholz und Herzebrock also nicht selbst. Straßen.NRW plant die B 64n in einem südlich der Doppelgemeinde gelegenen Bereich. Die Prüfung des Kreises mündet dann in eine Stellungnahme, die gemeinsam mit den Stellungnahmen der anderen Fachbehörden als Kreis-Stellungnahme an die Planfeststellungsbehörde, die Bezirksregierung Detmold, geleitet wird. Diese Stellungnahme ist noch nicht fertig, allein die artenschutzrechtlichen Aspekte umfassen schon ein kleines Buch, so Nicola Brandstetter, Leiterin des Sachgebiets Naturschutz und stellvertretende Abteilungsleiterin.

Für das Planfeststellungsunterlagen wurde ein Gebiet von 1000 Meter Breite entlang des geplanten Streckenverlaufs der B 64n um die geplante Strecke untersucht – jeweils 500 Meter auf beiden Seiten. Knapp 1.000 Hektar umfasst das Gebiet. Die geplante Straße verläuft durch das Landschaftsschutzgebiet, im Untersuchungsgebiet befinden sich mehrere Flächen des landesweiten Biotopverbunds, etwa die ‚Axtbachaue  im Bereich Herzebrock-Clarholz‘, die im Regionalplan als Bereich zum Schutz der Natur dargestellt ist. Dazu kommen Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte und schutzwürdige Biotope und vieles mehr. Für die von der Abteilung Umwelt zu prüfenden Unterlagen wurde eine Biotoptypenkartierung gemacht sowie die Bestände von Fledermäusen, Vögeln und Amphibien genauer unter die Lupe genommen. Zudem wurde das Gebiet nach Baumhöhlen abgesucht.

101 Vogelarten wurden nachgewiesen, 42 davon sind in NRW planungsrelevant, also im Planverfahren besonders zu berücksichtigen. Brutvorkommen gab es unter anderem von Steinkauz, Schleiereule, Kiebitz, Wachtel und Feldlerche. Bei den Fledermäusen wurden 15 Arten gefunden, die häufigste war die Zwergfledermaus, danach kam die Breitflügelfledermaus. Im Westen von Herzebrock im Bereich der gewerblichen Bauflächen wird wegen der vielen Flugbewegungen in diese Richtung eine Wochenstube der Zwergfledermäuse vermutet, konnte bei den Untersuchungen allerdings nicht nachgewiesen werden. Insgesamt fanden sich im Untersuchungsgebiet 126 Baumhöhlen. Bei den Amphibien fanden sich sieben unterschiedliche Arten, zwei davon planungsrelevant (Kammmolch und Laubfrosch).

Der Bau der B 64n würde den Verlust von 51,71 Hektar Wald, Grünland, Freilandgehölze, Gewässer etc. mit sich bringen. Zudem sieht der Landschaftspflegerische Begleitplan eine dauerhafte Entwertung angrenzender Flächen durch Isolation, Verkleinerung, Nutzungsbeschränkungen und Waldanschnitt. Allein 22 verschiedene Konflikte zwischen Planung und Fauna listete die Verwaltung dem Beirat auf, also beispielsweise ‚Verlust einer Brutstätte des Kiebitz‘. Die Stimmung im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt war einhellig. In der ungewöhnlichen Sitzung – so viele Besucherinnen und Besucher werden dort sonst nicht gezählt – gab es keine zweite Meinung und Kommentare contra B 64n bekamen Beifall von Gästen der Sitzung. Das seien jetzt viele gute Gründe, die B 64n nicht zu bauen, fasste ein Beiratsmitglied den Zwischenstand der Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde zusammen.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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