Gütersloh. Der Ausschuss für Mobilität des Kreises Gütersloh hat sich in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag, 8. September, mit mehreren Themen rund um den öffentlichen Nahverkehr befasst. Beim WestfalenTarif sprach sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, dem Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe das Mandat für eine Tarifanpassung zum 1. April 2027 zu geben. Vorgesehen ist eine durchschnittliche Erhöhung der bestehenden Ticketpreise um mindestens vier und höchstens sechs Prozent. Damit sollen gestiegene Kosten im ÖPNV teilweise aufgefangen und die Finanzierung des Verkehrsangebotes gestützt werden. Das Deutschlandticket ist von dieser Entscheidung nicht betroffen.
Die Politikerinnen und Politiker stimmten außerdem einstimmig für die strukturelle Weiterentwicklung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Dabei geht es konkret darum, einen zuvor beschlossenen Vorbehalt aufzuheben. Dieser hatte vorgesehen, dass zunächst alle beteiligten Kreise und kreisfreien Städte der neuen NWL-Satzung zustimmen müssen. Da die damaligen Hinderungsgründe inzwischen ausgeräumt sind, soll dieser Vorbehalt nun entfallen.
Ein weiterer Beschluss betrifft die Satzung des Verkehrsverbundes Ostwestfalen-Lippe (VVOWL). Der Verband soll organisatorisch und inhaltlich weiterentwickelt werden. Ziel ist eine intensivere Zusammenarbeit der ÖPNV-Aufgabenträger in Ostwestfalen-Lippe. Künftig soll der Verband unter anderem stärker als gemeinsame regionale Plattform auftreten und bei Bedarf Aufgaben für einzelne Mitglieder übernehmen können. Außerdem ist vorgesehen, weitere ÖPNV-Aufgabenträger aus dem Regierungsbezirk Detmold aufnehmen zu können. Im Zuge der Neuausrichtung wird auch eine Namensänderung empfohlen. Dafür soll die bereits bestehende Marke ‚OWLmobil‘ genutzt werden.
Die Ausschussmitglieder befassten sich des Weiteren mit Vertriebswegen für Fahrausweise, dem Linienbündel Gütersloh-Südost und den Schnellbussen S18 und S40.
Außerdem auf der Tagesordnung: Das betriebliche Mobilitätsmanagement der Kreisverwaltung sowie eine Übersicht zur Umsetzung von Straßen- und Radwegbaumaßnahmen.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)


