19. September 2023 / Kreis Gütersloh

Bürgermeisterwahl in Verl am 21. Januar 2024

Gütersloh. Die Verler Bürgerinnen und Bürger können am 21. Januar 2024 über die Nachfolge des bisherigen...

Gütersloh. Die Verler Bürgerinnen und Bürger können am 21. Januar 2024 über die Nachfolge des bisherigen Bürgermeisters Michael Esken entscheiden. Diesen Termin für die Bürgermeisterwahl hat Landrat Sven-Georg Adenauer jetzt im Einvernehmen mit der Stadt Verl festgelegt. Die Wahl ist erforderlich, weil die Amtszeit von Michael Esken aufgrund seiner Ernennung zum Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW am 15. September 2023 endete.

Die maßgeblichen kommunal- und wahlrechtlichen Vorschriften besagen, dass die Aufsichtsbehörde, im Falle der Stadt Verl der Landrat als sogenannte untere staatliche Verwaltungsbehörde, den Termin für die fällige Neuwahl festzulegen hat. Landrat Adenauer hat nunmehr Sonntag, 21. Januar 2024, als Wahltag festgelegt. Sollte es in Verl mehrere Kandidaten geben und niemand von ihnen an diesem Tag die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreichen, findet 14 Tage später, am 4. Februar 2024, eine Stichwahl statt. Bei dieser stehen dann die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen aus dem ersten Urnengang auf dem Stimmzettel.

 

Gewählt wird die künftige Bürgermeisterin oder der künftige Bürgermeister für eine Amtszeit von mehr als sechseinhalb Jahren. Zurückzuführen ist diese längere Amtszeit auf die Regelungen in der Gemeindeordnung NRW. Demnach wird die Nachfolgerin beziehungsweise der Nachfolger eines vorzeitig aus seinem Amt scheidenden Bürgermeisters bis zum Ende der nächsten Wahlperiode des Rates, das heißt, bis zum 31. Oktober 2030, gewählt. Lediglich bei einer Nachwahl innerhalb der ersten zwei Jahre der laufenden Wahlperiode, welche am 1. November 2020 begann, wäre der oder die Neugewählte nur bis 2025 gewählt worden.

 

Mit dem Wahltermin liegen die wichtigsten Fristen und Termine zur administrativen Vorbereitung durch das Wahlamt außerhalb der Weihnachtsferien, wodurch für einen reibungslosen Ablauf gesorgt werden soll. Des Weiteren verbleibt eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Bewerber und die dahinterstehenden Parteien oder Wählergruppen, die ihre Wahlvorschläge nunmehr bis zum 23. November, 18 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Verl, dem Ersten Beigeordneten Thorsten Herbst, einreichen müssen.

 

 

 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

Meistgelesene Artikel

Lebensräume im Kreis Gütersloh erfassen
Kreis Gütersloh

Gütersloh. Die Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten schützen, die Vielfalt des Landschaftsbildes wahren und den...

weiterlesen...
Radweg wird auf 3,1 Kilometer verbreitert
Kreis Gütersloh

Gütersloh/Verl. Ab Montag, 30. September, wird die Bergstraße in Verl-Bornholte ab der Einmündung Holunderweg bis zur...

weiterlesen...
Die technische Fusion der Kreissparkassen Halle und Wiedenbrück steht an
Aktueller Hinweis

Vom 20. bis 22. September kann es zu Ausfällen kommen

weiterlesen...

Neueste Artikel

Vorfall in Krefeld: Was wir wissen – und was nicht
Aus aller Welt

Im Foyer eines Kinos in Krefeld schießt die Polizei auf einen Verdächtigen. Es gibt neue Erkenntnisse der Polizei.

weiterlesen...
Krefeld: Versuchte Brandstiftung - kein Hinweis auf Anschlag
Aus aller Welt

In einem Kinofoyer in Krefeld schießt die Polizei auf einen Verdächtigen. Zuvor soll er mehrere Brände gelegt haben. Es gibt erste Informationen.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Neue Strategien für zeitgemäße Lernkulturen 
Kreis Gütersloh

Gütersloh. Mehr als 500 Briefe schmücken die Wände des Sitzungssaales im Kreishaus Gütersloh. Sie sind Teil des...

weiterlesen...
25 Jahre Netzwerk Gewaltprävention
Kreis Gütersloh

Gütersloh. Das Netzwerk Gewaltprävention im Kreis Gütersloh feiert 25-jähriges Jubiläum. Das Netzwerkteam freut...

weiterlesen...