2. April 2026 / Kreis Gütersloh

Die ersten EU-Kartenführerscheine müssen seit Januar umgetauscht sein – nachholen ist noch möglich

Gütersloh. Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht...

Veröffentlicht am 2. April 2026 um 09:07 Uhr

Gütersloh. Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Nachdem bereits die ‚Lappen‘ in den vergangenen Jahren umgetauscht werden mussten, ist am 19. Januar 2026 der nächste Stichtag abgelaufen: Erstma-lig waren die EU-Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 an der Reihe. Die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh erinnert alle Führerscheininhaber der entsprechenden Jahre daran, ihren Führerschein umzutauschen, falls dies noch nicht geschehen ist. 

„Bürgerinnen und Bürgern steht es frei, den Antrag entweder postalisch bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen oder den Antrag im Bürgerbüro vor Ort zu stellen“, erklärt Elena Hoerner, Leiterin der Führerscheinstelle. „Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich. Dadurch können Fahrt- und Wartezeiten gespart werden und auch die Bearbeitungszeiten für den Führerscheinumtausch verkürzen sich.“ Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/fuehrerscheine zur Verfügung. Benötigt werden zudem eine Kopie des Personalausweises und des bisherigen Führerscheins sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden. Dadurch sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Bis zum 19. Januar 2027 sind dann als Nächstes die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 von EU-Kartenführerscheinen aufgerufen, ihre Führerscheine umzutauschen.

Die Führerscheinstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass von der Umtauschpflicht alle Personen außenvorgenommen sind, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt: Diese Personen müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Informationen zum Thema Führerscheinumtausch und weiteren Dienstleistungen gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/fuehrerscheine/.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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