16. Dezember 2024 / Kreis Gütersloh

Entsorgerwechsel ab 1. Januar

Gütersloh. Ab dem 1. Januar wird die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten...

Veröffentlicht am 16. Dezember 2024 um 14:01 Uhr

Gütersloh. Ab dem 1. Januar wird die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten im Kreis Gütersloh von der SecAnim GmbH aus Lünen, Nordrhein-Westfalen, übernommen. Die Übertragung dieser Aufgabe (Beleihung) erfolgt nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren und gilt zunächst für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren.

Tierische Nebenprodukte, die im Kreis Gütersloh anfallen, sind ab diesem Zeitpunkt bei der SecAnim GmbH zur Abholung und Beseitigung anzumelden. Dies kann bequem über die SecAnim-App oder telefonisch erfolgen. Auch außerhalb der Geschäftszeiten werden Meldungen entgegengenommen – entweder über einen Anrufbeantworter oder andere geeignete Verfahren.
Detaillierte Informationen sowie die Kontaktdaten der SecAnim GmbH stehen auf deren Webseite unter www.secanim.de zur Verfügung. Ergänzende Hinweise zum Entsorgungsverfahren finden sich ebenfalls auf der Internetseite des Kreises Gütersloh: www.kreis-guetersloh.de.

 

Der Wechsel war notwendig, da der bisherige Vertrag mit der Rendac Icker GmbH aus Belm-Icker zum 31. Dezember 2024 endet.

 

Was sind tierische Nebenprodukte?

Der Begriff ‚tierische Nebenprodukte‘ umfasst Tierkörper oder Teile von Tieren, Produkte tierischen Ursprungs oder andere Erzeugnisse von Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dazu zählen beispielsweise Schlachtabfälle oder verendete Tiere.

Die ordnungsgemäße Beseitigung von jährlich etwa 15.000 Tonnen tierischer Nebenprodukte im Kreis Gütersloh ist essenziell, um die Ausbreitung von Tierkrankheiten oder Seuchen zu verhindern.

Kosten und Kostenteilung

Die Kosten für Abholung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte tragen grundsätzlich die Besitzer der betroffenen Erzeugnisse. Für Falltiere (verendetes oder tot geborenes Vieh aus landwirtschaftlichen Betrieben) gilt eine Sonderregelung: Tierbesitzer übernehmen 25 Prozent der Kosten, während der Kreis Gütersloh die restlichen 75 Prozent trägt. Diese Regelung gilt bis zu einem Betrag von 640 Euro pro Jahr und Tierbesitzer. Kosten, die darüber hinausgehen, trägt der Tierbesitzer in vollem Umfang selbst. Mit dem Entsorgerwechsel ab dem 1. Januar wird sichergestellt, dass die ordnungsgemäße Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreis Gütersloh auch weiterhin zuverlässig und effizient erfolgt.

 

 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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