4. März 2025 / Kreis Gütersloh

„Hier wird richtig gezählt“

Gütersloh. Einstimmig hat der Kreiswahlausschuss in seiner zweiten Sitzung zur Bundestagswahl das amtliche Endergebnis...

Veröffentlicht am 4. März 2025 um 14:09 Uhr

Gütersloh. Einstimmig hat der Kreiswahlausschuss in seiner zweiten Sitzung zur Bundestagswahl das amtliche Endergebnis im Wahlkreis 130 Gütersloh I und damit die von der Kreiswahlleitung dargestellten Korrekturen beschlossen. Im Großen und Ganzen hat die Vorprüfung nur marginale Korrekturen ergeben. „Hier wird richtig gezählt“, zog Michael Hellweg, stellvertretender Kreiswahlleiter, ein Fazit. 

Die Änderungen sind so gering, teils wiegen sich Fehler gegenseitig auf, dass sie lediglich zu Veränderungen bei der dritten Stelle hinter dem Komma bei einzelnen Parteien oder Kandidaten führen. Bei den gültigen Erststimmen haben sich lediglich Verschiebungen ergeben, die absolute Zahl (190.902) blieb gleich. Hier eine Stimme mehr, da eine weniger – die maximale Abweichung, die der Kreiswahlausschuss feststellte, war fünf Stimmen Zuwachs beziehungsweise vier Stimmen weniger für einen Kandidaten. Bei den Zweitstimmen wurde unter dem Strich eine Stimme mehr als gültig (191.372) gewertet, die Verschiebungen zwischen den Parteien lagen zwischen minus sechs Stimmen beziehungsweise plus sechs Stimmen.

Dreizehn Umzugskartons mit den Niederschriften aus 284 Wahllokalen beziehungsweise Briefwahlbezirken hat die Kreiswahlleitung kontrolliert. In sieben Fällen hat sie eine Nachzählung durchgeführt. Das passiert immer dann, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Ergebnisermittlung bestehen, zum Beispiel weil in der Niederschrift entscheidende Einträge fehlen. Die Ergebnisse passten auch bei den Nachzählungen weitestgehend. Und was wird noch kontrolliert: In Einzelfällen waren Entscheidungen des Wahlvorstands zur Gültigkeit von Stimmen zu korrigieren. Verzierungen und Zusätze führen in der Regel zur Ungültigkeit von Stimmen. Aber es gibt Ausnahmen: So wurde ein Stimmzettel nachträglich als gültig bewertet, der mit dem Zusatz „Lila gilt“ versehen war. Auf dem hatte er oder sie zunächst seine Kreuze mit Kugelschreiber gemacht, dies dann korrigiert und neu mit einem lila farbigen Filzstift angekreuzt.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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