11. September 2026 / Kreis Gütersloh

Klimaanpassungskonzept wird Pflicht

Gütersloh. Klimaanpassungskonzepte werden künftig zur Pflicht für die Kommunen: Die Konzepte müssen unter anderem...

Veröffentlicht am 11. September 2026 um 07:52 Uhr

Gütersloh. Klimaanpassungskonzepte werden künftig zur Pflicht für die Kommunen: Die Konzepte müssen unter anderem Vorsorgemaßnahmen für extreme Hitzelagen, extreme Dürre und Starkregen enthalten sowie Maßnahmen vorsehen, wie man die Eigenvorsorge der Bevölkerung verbessern kann. Im Ausschuss für Klima und Umwelt wurden jetzt die Eckdaten von der Abteilung Umwelt präsentiert. Demnach wird der Kreis Gütersloh auf Bitten der Kommunen diese Aufgabe bündeln: Sieben Kommunen haben einer Übertragung dieser Aufgabe bereits zugestimmt, drei weitere sich positiv geäußert. Lediglich die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück sowie die Gemeinde Herzebrock-Clarholz führen die Konzepterstellung selbst durch.

Bereits vorhandene Planungen – etwa Hitzeaktionspläne oder Starkregengefahrenkarten – sollen in die Konzepte integriert werden. Ausgangspunkt für diese Entwicklung ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Es verpflichtet das Land NRW, sein Klimaanpassungsgesetz zu novellieren, verabschiedet wird es vermutlich noch im Herbst 2026. Dieses Landesgesetz wiederum sieht flächendeckend fürs Land Klimaanpassungskonzepte vor. Die Klimaschutzmanagerinnen und -manager der Kommunen, die sich regelmäßig austauschen, waren auf den Kreis mit der Bitte herangetreten, gebündelt ein gemeinsames Konzept aufzustellen.

 

Pflichtbestandteile der Klimaanpassungskonzepte sollen unter anderem die Erläuterung der örtlichen Klimaentwicklung und Klimafolgen sein. Darüberhinaus eine Betroffenheitsanalyse sowie die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs unter Beteiligung der Träger öffentlicher Aufgaben. 2027, so die Einschätzung der Abteilung Umwelt, werde die Aufstellung von Klimaanpassungskonzepten vermutlich Pflicht. Das Land NRW schätzt die Kosten eines Klimaanpassungskonzepts für Kommunen auf einmalig 56.000 bis 62.000 Euro. Für ein übergreifendes Konzept mit teilräumlicher Differenzierung für einen Großteil der kreisangehörigen Kommunen wie im Kreis Gütersloh geplant erwartet die Abteilung Umwelt deutlich geringere Kosten. Zur Finanzierung stehen voraussichtlich die Zuweisungen des Landes zur Verfügung.

 

Nach § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) verfügen die Kreise über eine weitgehende Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion. Die Kreise können Aufgaben übernehmen, welche die Verwaltungs- oder Finanzkraft der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden übersteigen oder deren Bedeutung über das Gemeindegebiet hinausgehen. Beides ist hier der Fall: Klimafolgen wie Starkregen, Hitze, Dürre und Bodenerosion sind unabhängig von Gemeindegrenzen. Eine übergreifende Klimarisikoanalyse mit einheitlicher Methodik und teilräumlicher Auflösung je Kommune liefert vergleichbare, anschlussfähige Ergebnisse. Insbesondere die kleineren Städte und Gemeinden verfügen teils nur über begrenzte personelle Kapazitäten, um ein förmliches Vergabeverfahren, die notwendige Projektsteuerung sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung eines mehrjährigen Konzeptprozesses eigenständig zu stemmen. Durch die Bündelung wird Doppelarbeit vermieden und es sinken die Kosten pro Kommune erheblich (Skaleneffekte bei Datengrundlagen, Klimamodellierung und Gutachterleistungen). Trotzdem können bestehende kommunale Fachplanungen Berücksichtigung finden.

 

 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)


Bildnachweis/Bildinformationen: Von Hitze und Trockenheit geschädigter Mais. Foto: Kreis Gütersloh

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