26. August 2025 / Kreis Gütersloh

Neue Strukturen in der Ausländerbehörde

Gütersloh. Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh stellt sich neu auf: Ab dem 1. September werden die internen...

Veröffentlicht am 26. August 2025 um 10:03 Uhr

Gütersloh. Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh stellt sich neu auf: Ab dem 1. September werden die internen Strukturen angepasst, um auch künftig den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und Anträge effizienter bearbeiten zu können. Das bisherige Sachgebiet ‚Aufenthalt‘ wird in zwei eigenständige Bereiche unterteilt: ‚Allgemeiner Aufenthalt‘ und ‚Humanitärer Aufenthalt und Einbürgerung‘. Mit der Neuorganisation wird auch die Buchstabenverteilung zur besseren Zuordnung von Ansprechpartnern angepasst. Für die organisatorische Umsetzung bleibt die Ausländerbehörde am 1. und 2. September für den Publikumsverkehr geschlossen. In dieser Zeit finden interne Umzüge und technische Anpassungen statt.

Die Mitarbeitenden im neuen Sachgebiet ‚Allgemeiner Aufenthalt‘ befassen sich unter anderem mit dem Aufenthaltstitel zu Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienzwecken. Im Sachgebiet ‚Humanitärer Aufenthalt und Einbürgerung‘ werden beispielsweise Aufenthaltstitel für anerkannte Flüchtlinge bearbeitet. Auch die telefonischen Sprechzeiten in der Ausländerbehörde ändern sich. Die Mitarbeitenden sind ab September montags und dienstags von 14 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Dadurch sollen Überschneidungen mit persönlichen Terminen vermieden und mehr Zeit für die Bearbeitung von Anträgen geschaffen werden. Unverändert bleibt die zentrale Service-Hotline unter der Nummer 05241/85-2237, die künftig zu folgenden Zeiten erreichbar ist: montags und dienstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 13 bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Darüber hinaus ist die Ausländerbehörde auch per E-Mail zu erreichen: abh@kreis-guetersloh.de

Trotz der Änderungen – insbesondere in der aktuellen Urlaubszeit – ist weiterhin mit Wartezeiten zu rechnen. Daher wird allen Kundinnen und Kunden empfohlen, die Gültigkeit ihrer ausländerrechtlichen Dokumente frühzeitig zu prüfen und rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen. Von Sachstandsanfragen und persönlichen Vorsprachen ohne Termin ist abzusehen.

Die aktualisierte Übersicht der Buchstabenverteilung ist ab 1. September auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-guetersloh.de/auslaenderbehoerde-kontakt abrufbar.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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