13. März 2025 / Kreis Gütersloh

Verlängerung der Naturdenkmalverordnung des Kreises Gütersloh

Gütersloh. Die tausend jährige Eiche in Schloß Holte-Stukenbrock ist das wohl bekannteste Beispiel für ein...

Gütersloh. Die tausend jährige Eiche in Schloß Holte-Stukenbrock ist das wohl bekannteste Beispiel für ein Naturdenkmal im Kreis Gütersloh. Ihr Name fiel in der vorgestrigen Tagung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde nur am Rande. Viel mehr ging es um die Suche weiterer Landschaftselemente, die in der Liste der Naturdenkmäler aufgenommen werden sollen. Luis Ritzenhoff aus dem Sachgebiet Naturschutz schilderte das Verfahren, welche Neuvorschläge durchlaufen müssen.

Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Es wird auch Einzelschöpfung der Natur genannt. Im Kreisgebiet gibt es derzeit 82 Naturdenkmäler. Hauptsächlich einzeln stehende, eindrucksvoll gewachsene Bäume. Auch Findlinge und kleine ehemalige Steinbrüche lassen sich vereinzelt in dieser Liste finden.

Die Festsetzung der Naturdenkmäler erfolgt nach Paragraph 28 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach ist eine Festsetzung von Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechenden Flächen bis fünf Hektar möglich, etwa von einzelnen Bäumen, Baumgruppen oder Alleen. Aber auch viele weitere Naturvorkommnisse wie Findlinge, Steinbrüche oder Wasserflächen können geschützt werden.

Die Kriterien, welche Naturdenkmäler ausgewiesen werden, sind zum einen die gesetzlichen und zum anderen die fachlichen Kriterien. Unter die gesetzlichen Kriterien fallen wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe sowie Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Merkmale des Landschaftselements sind unter den fachlichen Kriterien zusammengefasst. Beispiele sind Größe, Alter, Schäden, Krankheiten, Erscheinungsbild und Entwicklungsmöglichkeiten am Standort.

Ist ein Naturdenkmal festgesetzt, besteht ein Verbot aller Handlungen, die zu Beschädigungen oder zur Beseitigung des Denkmals führen könnten. Während der Kreis die Pflege des festgesetzten Naturdenkmals übernimmt, liegt die Verkehrssicherungspflicht auch nach der Verkündung weiterhin beim Eigentümer.

Neu ausgewiesen wird eine Naturdenkmalverordnung in Gebieten in denen noch kein Landschaftsplan in Kraft ist. Das betrifft sowohl die Innenbereiche aller Kommunen im Kreisgebiet als auch den Außenbereich der Kommunen Rietberg, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Herzebrock-Clarholz, Harsewinkel, Verl und Versmold.

Eine geografische Karte mit dem Geltungsbereich der bereits in Kraft getretenen Landschaftspläne findet sich im Geoportal auf der Internetseite des Kreises Gütersloh.

Bisher liegen 15 Vorschläge zur Neuausweisung von Naturdenkmälern bei der Unteren Naturschutzbehörde vor. Darunter ausschließlich Bäume, welche von Kommunen, Privatpersonen und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagen wurden.

Ansprechpartner für Neuvorschläge (möglich noch bis zum 1. April) ist Luis Ritzenhoff. (Telefon: 05241/85-2765, E-Mail: l.ritzenhoff@kreis-guetersloh.de)

(pra)

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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