Gütersloh. Seit dem 18. August 2026 können gültige ukrainische Führerscheine aufgrund der Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung prüfungsfrei in deutsche Füh-rerscheine umgeschrieben werden. Eine theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung ist hierfür nicht erforderlich.
Für Inhaberinnen und Inhaber eines ukrainischen Führerscheins besteht jedoch keine Notwenigkeit, die Umschreibung kurzfristig zu beantragen.
Die ukrainische Fahrerlaubnis bleibt weiterhin gültig. Aufgrund der nach wie vor geltenden Sonderregelungen können ukrainische Führerscheine auch weiterhin in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen genutzt werden.
Da die neue Regelung sehr kurzfristig in Kraft getreten ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde derzeit keine zusätzlichen Termine für die Umschreibung anbieten. Diesbezüglich wird um Geduld gebeten und von wiederholten Terminanfragen abzusehen. Derzeit ist von einer Bearbeitungsdauer von etwa zwei bis drei Monaten auszugehen.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)


