Gütersloh. Mit großer Zustimmung bei nur einer Enthaltung hat der Ausschuss für Klima und Umwelt des Kreises Gütersloh der Naturdenkmalverordnung im Innenbereich zugestimmt. Im Vorfeld des Beschlusses waren alle Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Objekte ordnungsgemäß über die beabsichtigte Festsetzung informiert worden. Dies erfolgte sowohl im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Juli 2025 als auch während der Offenlage der Verordnungen im November 2025. Von den Eigentümern zweier Objekte wurden während der frühzeitigen Beteiligung zunächst Bedenken geäußert. Diese konnten jedoch im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeräumt werden. Im Rahmen der Offenlage wurden seitens der Eigentümer keine weiteren Einwände mehr vorgebracht.
Darüber hinaus präsentierte das Büro LökPlan mündlich die Ergebnisse der fernerkundlichen Biotoptypenkartierung. Die Untersuchung liefert wichtige Erkenntnisse über die vorhandenen Biotopstrukturen und dient als Grundlage für weitere naturschutzfachliche Planungen.
Ebenfalls mündlich berichtete Sachgebietsleiterin Nicola Brandstetter über die Berücksichtigung der Artenschutzbelange in der Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Dabei wurde deutlich, dass der Artenschutz in sämtlichen Verfahren, Projekten sowie in der täglichen Arbeit der Behörde eine bedeutende Rolle spielt. Nach Einschätzung der Verwaltung verfügen alle Mitarbeitenden über das notwendige Fachwissen und die erforderlichen Handlungskompetenzen.
Brandstetter resümierte: „Die bestehenden Strukturen haben sich in der Praxis bewährt und lassen Raum, flexibel auf Anforderungen zu reagieren.“
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)


