14. Januar 2026 / Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld

EU-Entgelttransparenz: Kreishandwerkerschaft warnt vor neuer Bürokratielast

Die Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld hat sich mit einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis...

Die Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld hat sich mit einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Gütersloh und der Stadt Bielefeld gewandt. Anlass ist die bevorstehende Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht. Das Handwerk unterstützt das Ziel fairer und diskriminierungsfreier Bezahlung ausdrücklich, warnt jedoch vor einer nationalen Umsetzung, die neue Bürokratielasten für Betriebe mit sich bringen könnte.

In ihrem Brief macht die Kreishandwerkerschaft deutlich, dass im Handwerk bereits heute wirksame Strukturen für Entgeltgerechtigkeit bestehen. Tarifverträge sorgen für Transparenz, klare Entgeltstrukturen und objektive Eingruppierungen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu fairer Bezahlung. Studien zeigen zudem, dass Tarifbindung ein besonders effektives Instrument für geschlechtergerechte Entlohnung ist.

Mit Sorge blickt die Kreishandwerkerschaft auf Überlegungen, tarifliche Entgeltsysteme künftig verpflichtend überprüfen zu lassen. Dies würde die bewährte Tarifautonomie infrage stellen und erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen. Gerade funktionierende sozialpartnerschaftliche Strukturen müssten bei der Umsetzung der Richtlinie geschützt werden.

Zudem spricht sich die Kreishandwerkerschaft klar gegen einen weiteren Ausbau von Dokumentations- und Berichtspflichten aus. Eine zu weitgehende Definition des Entgeltbegriffs oder zusätzliche Kontrollmechanismen würden vor allem kleine und mittlere Handwerksbetriebe belasten, ohne die Entgeltgerechtigkeit spürbar zu verbessern. Auch die Schaffung neuer Mitbestimmungsstrukturen in betriebsratslosen Betrieben lehnt das Handwerk ab.

Die Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld appelliert daher an die Bundestagsabgeordneten der Region, sich im Gesetzgebungsverfahren für eine praxisnahe, bürokratiearme und mittelstandsfreundliche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie einzusetzen. Die Betriebe vor Ort benötigen klare, rechtssichere und umsetzbare Regelungen, die ihre Leistungsfähigkeit nicht gefährden.

Quelle: Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld (kh-gt-bi.de.de)

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