Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen – und dabei alle fachlichen Einwände aus der Versorgungspraxis ignoriert. Für orthopädietechnische Betriebe und ihre Patientinnen und Patienten ist das eine schlechte Nachricht.
Was das Gesetz vorsieht
Im Kern geht es um einen pauschalen Abschlag von drei Prozent auf alle Vergütungen im Hilfsmittelbereich. Dieser Eingriff trifft nicht abstrakte Produktmärkte, sondern konkrete Menschen und die Betriebe, die sie täglich versorgen – mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen und anderen individuellen Hilfsmitteln.
Betroffen sind unter anderem:
- mehrfachbehinderte Kinder und Menschen mit angeborenen Fehlbildungen
- Menschen nach Amputation, Querschnittlähmung oder schwerwiegenden neurologischen Erkrankungen
- Patienten nach Unfall, Tumor oder Verbrennung
- ältere Menschen, die auf Mobilität und Alltagsunterstützung angewiesen sind
Warum die Kritik berechtigt ist
Der Hilfsmittelbereich gehört nachweislich nicht zu den Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgabenentwicklung liegt seit Jahren unterdurchschnittlich – das bestätigt die eigene Analyse der Finanzkommission Gesundheit. Wer hier pauschal kürzt, bestraft genau die Betriebe, die seit Jahren Kostendisziplin üben.
Hinzu kommt: Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen standardisierten Produkten und hochindividuellen Versorgungen mit großem Dienstleistungsanteil. Das ist handwerklich und versorgungspolitisch falsch.
„Hier wird ein funktionierender Versorgungsbereich, der zudem seit Jahren aus eigener Kraft Kostendisziplin übt, mutwillig beschädigt", erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer.
Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik (BIV-OT), ergänzt: „Die technische Orthopädie ist handwerksbasiert, personalintensiv und hochindividuell. Mit dem 3-Prozent-Abschlag bricht die Politik den Betrieben endgültig das Genick für die wohnortnahe Hilfsmittelversorgung."
Was die Folgen wären
Für Betriebe bedeutet der Beschluss zusätzliche wirtschaftliche Belastungen in einer ohnehin angespannten Lage. Bereits heute kommen auf 100 offene Stellen in der Orthopädie- und Rehatechnik nur 12 Bewerberinnen und Bewerber. Die absehbaren Konsequenzen: weniger Versorgungsangebote, längere Wartezeiten und eine schleichende Ausdünnung wohnortnaher Strukturen – besonders im ländlichen Raum.
Was jetzt gefordert wird
Der pauschale 3-Prozent-Abschlag muss im parlamentarischen Verfahren gestrichen werden. Das ist die klare Forderung des BIV-OT und der Kampagne „Deutschland sieht rot". Statt pauschaler Kürzungen braucht es eine differenzierte wirtschaftliche Steuerung, die Versorgungsqualität und Betriebsrealität zusammendenkt.
Quelle: Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld (kh-gt-bi.de.de)


