Der Abschnitt des „Holter Waldwegs“ entlang des Landerbachs wird probeweise wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese Entscheidung wurde in Abstimmung zwischen der Tenge-Rietberg’schen Forstverwaltung, dem Kreis Gütersloh und der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock getroffen.
Der Holter Wald ist Privatwald, der nahezu vollständig unter Naturschutz steht und in großen Teilen ein europäisches Schutzgebiet (FFH-Gebiet) ist. Gemäß „Landschaftsplan Sennelandschaft“ dürfen nur ausgewiesene Wanderwege und solche Wege, die durch Schotter befestigt sind, im Naturschutzgebiet betreten werden. Trampelpfade gehören explizit nicht dazu, ebenso wenig wie Fahrgassen für Forstmaschinen in Waldbeständen, sogenannte Rückegassen.
„Beim betroffenen Waldabschnitt handelt es sich nicht um städtisches Eigentum, sondern um einen Privatwald, der vom Eigentümer gepflegt und forstwirtschaftlich genutzt wird“, stellt Bürgermeister Hubert Erichlandwehr klar. Vor diesem Hintergrund appelliert er an alle Besucherinnen und Besucher, die bestehenden Regeln zu beachten.
„Spätestens seit der Corona-Zeit hat die Nutzung des Waldes abseits der ausgewiesenen und befestigten Wege leider massiv zugenommen. Dazu kommt eine vielfach manifestierte Uneinsichtigkeit, wenn Besucher darauf angesprochen werden und gebeten werden, auf befestigte Wege zurückzukehren“, berichtet Carl Philipp Tenge-Rietberg.
Daraufhin wurden in der jüngeren Vergangenheit wieder vermehrt Trampelpfade verschlossen und Besucher auf die geltenden Regelungen hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Verlauf des Wanderwegs Holter Waldweg verändert. Insbesondere die Schließung des unbefestigten Weges entlang des Landerbachs führte zu Diskussionen in der Bevölkerung.
Nach Gesprächen zwischen Stadt-, Kreisverwaltung und Waldeigentümer wird nun ein naturnaher Abschnitt des Weges testweise wieder geöffnet. Die an diesen Weg anschließenden Trampelpfade bleiben weiterhin verschlossen. Auf einer Karte, die auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht ist, sind diese rot markiert. „Die Öffnung erfolgt lediglich testweise. Sie kann auch nur aufrechterhalten werden, wenn die übrigen Wegeschließungen respektiert und beachtet werden“, betont Tenge-Rietberg.
„Der Holter Wald ist ein geschützter Naturraum, dessen Erhalt nur durch verantwortungsbewusste Nutzung möglich ist. Die probeweise Wiedereröffnung des Wegabschnitts ist ein Schritt, der eine langfristige Lösung ermöglichen könnte“, sagt er.
Dabei bleibt der Schutz der Natur vorrangig. Naturschutzgebiete sind durch Schilder der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh gekennzeichnet. Diese sind an den Zugängen gut sichtbar und werden in naher Zukunft durch zusätzliche Informationstafeln ergänzt.
„Der Kreis, die Stadt und der Waldeigentümer stehen Seite an Seite. Es muss allen klar sein, dass bestehende Regeln beachtet werden müssen und das Abladen von Grünschnitt oder Müll, das Entnehmen von Pflanzen und das Laufenlassen von Hunden ohne Leine im Naturschutzgebiet nicht gestattet sind“, betont Nicola Brandstetter, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh. Gleichzeitig stellt Bürgermeister Erichlandwehr in Aussicht: „Wenn sich die Testphase bewährt, kann der wiedergeöffnete Abschnitt entlang des Landerbachs langfristig als Wanderweg erhalten bleiben.“
Infos zum Holter Waldweg finden Sie hier.
Sollte die Testphase erfolgreich verlaufen, könnte der wiedergeöffnete Abschnitt entlang des Landerbachs langfristig als Wanderweg erhalten bleiben. Das Betreten der rot markierten Pfade ist weiterhin verboten. Karte: Kataster Stadt Schloß Holte-Stukenbrock.
Quelle & Bild: ©Stadt Schloss-Holte Stukenbrock (Pressemitteilung von dem 10.02.25)

