Viel Luft nach oben bei der Zahnvorsorge: Im Kreis Gütersloh gingen 2025 etwa zwei Drittel der AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahren regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt.
Nur etwa zwei von drei AOK-versicherten Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 17 Jahren im Kreis Gütersloh nutzten 2025 die Zahnvorsorge. Das ergab eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September. Insgesamt nahmen 10.103 Kinder und Jugendliche die kostenfreien Untersuchungen in Anspruch. Das entspricht 66 Prozent aller AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahren im Kreis Gütersloh. „Bei der Zahnvorsorge ist noch viel Luft nach oben. Kontinuierliche Zahnarztbesuche sind entscheidend für die lebenslange Erhaltung der Mundgesundheit. Je früher dabei mit der gezielten Zahnpflege begonnen wird, desto besser“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.
Kinderzähne sind bereits ab dem ersten Zahn anfällig für Karies und Zahnfäule. Daher gibt es für Kinder bis sechs Jahre die zahnmedizinische Früherkennung. Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr besteht ein Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. „Um Karies im Milchzahngebiss von Kleinkindern zu vermeiden, sollte die Zahnvorsorge schon mit dem Durchbruch des ersten Zahns beginnen“, so Wehmhöner. Denn gesunde Milchzähne verringern das Risiko von Zahn- und Kieferfehlstellungen der bleibenden Zähne. Auch die Eltern sollten die Phase, in der die ersten Zähne durchbrechen, gut mitbegleiten und das Kind an eine regelmäßige Zahnpflege gewöhnen. „Mit der zahnmedizinischen Früherkennung stärken wir die frühkindliche Mundgesundheit und wollen den Kindern direkt am Lebensanfang die Basis für eine zahngesunde Zukunft geben“, so Wehmhöner.
Nach der zahnärztlichen Früherkennung werden die Kinder von sechs bis 17 Jahren im Rahmen der Individualprophylaxe dann halbjährlich untersucht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Prophylaxe ab dem sechsten Lebensjahr zweimal im Jahr. Auch die Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr vollständig bezahlt.
Damit Eltern besser über die vorhandenen zahnärztlichen Früherkennungsangebote informiert sind, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Kinderuntersuchungsheft angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 werden auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt. Bisher erfolgte das gesondert in eigenen Heften der Zahnärzteschaft, den sogenannten Kinderzahnpässen.
Der diesjährige Tag der Zahngesundheit steht unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – kau dich fit“. Denn die uneingeschränkte und schmerzfreie Kaufähigkeit ist eine der Säulen für ein lebenslanges Wohlbefinden. Mehr Informationen dazu gibt es im Internet unter www.tagderzahngesundheit.de.
Foto: AOK/colourbox/hfr.
Dieser Beitragstext wurde mithilfe von KI erstellt.

