21. Februar 2025 / Polizeimeldung

Deutliche Hinweise der Polizei zu den Karnevalstagen im Kreis Gütersloh

Einsatz, Kriminalität Deutliche Hinweise der Polizei zu den Karnevalstagen im Kreis Gütersloh Die Polizei wird bei...

Veröffentlicht am 21. Februar 2025 um 11:45 Uhr

Kreis Gütersloh (FK) - "Die Kreispolizeibehörde Gütersloh ist auf die kommenden Karnevalsfeierlichkeiten vorbereitet. Gerade aufgrund der furchtbaren Vorfälle, wie beispielsweise zuletzt in München, haben wir dieses Jahr nochmal genauer hingeschaut und setzen alles daran, die Menschen im Kreis Gütersloh sicher durch die Karnevalstage zu bringen. Das klappt in vielen Fällen aber nur miteinander. Bitte halten Sie sich insbesondere an die Messerverbote und wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie Sorge um Ihre Sicherheit haben.", so Sven-Georg Adenauer im Vorfeld der Karnevalstage im Kreis Gütersloh.

Die Polizei wird bei allen geplanten Veranstaltungen und entlang der Aufzüge mit starken Kräften vor Ort sein.

Jede einzelne Veranstaltung wurde genau bewertet. Gemeinsam mit den jeweiligen Veranstaltern und Ordnungsbehörden wurden die Aufzugswege und die sonstigen Veranstaltungsorte im Hinblick auf mögliche Gefahrenquellen begutachtet. Zudem stehen wir auch während der Karnevalstage im engen Austausch. Im Fokus standen nach den Vorfällen der vergangenen Wochen insbesondere mögliche Überfahrtaten.

Die Polizei Gütersloh weist alle begeisterten Karnevalistinnen und Karnevalisten darauf hin, dass es verboten ist, bei öffentlichen Veranstaltungen Messer, Waffen, Reizgas und Co. mitzunehmen. Die polizeilichen Maßnahmen orientieren sich dabei an dem Maßnahmenkonzept des Landes NRW. Es wird sowohl präventiv als auch repressiv vorgegangen.

Die Polizei wird entsprechende Personenkontrollen durchführen, um die Einhaltung der Verbote zu kontrollieren. Richten Sie sich darüber hinaus darauf ein, dass es an den Veranstaltungsorten Einlasskontrollen geben wird, bei denen Ihnen verbotene Gegenstände abgenommen werden.

Bei Degen, Säbeln, Gewehren oder sonstigen zu einer Kostümierung gehörigen Gegenständen, gelten für die Besucher der Umzüge übrigens deutlich strengere Regeln, als für die Teilnehmer an einem Umzug. Verzichten Sie lieber direkt auf entsprechendes Verkleidungszubehör.

Quelle: Polizei Gütersloh - hier Original öffnen (guetersloh.polizei.nrw)

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