2. März 2021 / Wissenswertes

Bezahlen mit der Bildungskarte

Chancengleichheit

Veröffentlicht am 2. März 2021 um 10:00 Uhr

Sie passt in jedes Portemonnaie und funktioniert wie eine Prepaid-Kreditkarte: Mit der Bildungskarte der kommunalen Jobcenter können Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets an schulischen und kulturellen Aktivitäten teilnehmen.  
 
Mittagessen in der Mensa, Freizeiten, Schulausflüge – die Leistungen können ab sofort direkt über die Bildungskarte abgebucht werden. Damit entfallen langwierige Antragsverfahren und das Einreichen verschiedener Nachweise. »Bisher dauerte es immer eine gewisse Zeit, bis alle erforderlichen Unterlagen vorlagen und die Leistungen tatsächlich bewilligt werden konnten. Diesen Prozess können wir mit der Bildungskarte deutlich verkürzen«, erläutert Miriam Grigoleit, Sachgebietsleiterin im Jobcenter für Bildungs- und Teilhabeleistungen.
 
Die Einführung der Bildungskarte erfolgt schrittweise: Bei allen Erst- und Weiterbewilligungsanträgen seit dem 1. Februar 2021 wurde direkt eine Bildungskarte ausgehändigt. Mit dem Nachweis, dass weiterhin Sozialleistungen bezogen werden, wird Guthaben auf die Bildungskarte gebucht. Für die Familien, bei denen Bildungs- und Teilhabeleistungen bereits über den 1. Februar hinaus bewilligt worden sind, wird erst nach Ablauf der aktuellen Bewilligung eine Karte aktiviert.
Wer eine Bildungskarte hat, muss sie einmalig bei den Leistungsanbietern vorlegen. Anhand der Kartennummer können teilnehmende Dienstleister die Beiträge für die in Anspruch genommenen Leistungen bequem online abbuchen. Mit einer einfachen PC-Ausstattung können weitere Features abgerufen werden. So können die Nutzer beispielsweise die gebuchten Leistungen einsehen und Überweisungen an Sportvereine aus dem Budget tätigen. Auch für Leistungsanbieter reicht eine einfache PC-Ausstattung mit Internetzugang, um vorhandenes Budget einzusehen und abzubuchen. Anbieter müssen sich zur Teilnahme am System einmalig registrieren lassen.
 
Lediglich für Leistungen zur Lernförderung, Schülerbeförderung und für mehrtägige Klassenfahrten entfällt die gesonderte Antragstellung noch nicht. Damit dort das richtige Budget ermittelt werden kann, ist im Vorfeld für jedes Kind ein Antrag beim Team Bildung und Teilhabe des Jobcenters Kreis Gütersloh zu stellen. 
 
Um die Umstellung des Abrechnungsverfahrens möglichst einfach zu gestalten, erhalten die Leistungsanbieter ein Erklärvideo per E-Mail.
Weitere Fragen beantworten die Sachbearbeiter des Sachgebiets Bildung und Teilhabe: Leistungsempfänger erreichen sie per Telefon unter 05241 85 4469 oder per E-Mail an BuT@kreis-guetersloh.de
Leistungsanbieter können die Mitarbeitenden unter der Telefonnummer 05241 85 4499 oder per E-Mail an bildungskarte.info@kreis-guetersloh.de kontaktieren. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite unter www.kreis-guetersloh.de/BuT.
 
Foto: 
Mit der Bildungskarte können Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien an schulischen, sozialen und kulturellen Veranstaltungen sowie Aktivitäten teilnehmen.

Foto: ©Kreis Gütersloh

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh)

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