1. November 2021 / Aus aller Welt

360 Polizisten bei Razzia im Rotlichtmilieu: Festnahmen

Rund 360 Polizisten durchsuchen mehrere Wohnungen im Norden. Der Grund: Dort sollen Frauen und Transmenschen sexuell ausgebeutet worden sein. Bei der Großrazzia klicken die Handschellen.

Bei einem Großeinsatz im Rotlichtmilieu hat die Polizei in Norddeutschland zwei Männer verhaftet. Sie stehen im Verdacht, mehrere Frauen und Transmenschen sexuell ausgebeutet zu haben.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mitteilten, sollen sie ihnen Zimmer in normalen Wohnungen zur Verfügung gestellt haben. So ermöglichten die Verdächtigen ihnen demnach die verbotene Ausübung von Prostitution. Bei der Razzia ging es auch um Schleuser-Vorwürfe.

Frauen und Transmenschen überwiegend aus Thailand

Die verdächtigen Männer sollen es ausgenutzt haben, dass die Prostituierten von ihnen abhängig waren. Viele hielten sich den Angaben nach illegal in Deutschland auf. Die Frauen und Transmenschen, die überwiegend aus Thailand stammten, mussten etwa einen Teil ihrer Einnahmen als Miete für die Zimmer bezahlen und ihre Dienste auch in jener Phase der Corona-Pandemie anbieten, in der dies untersagt war.

Ungefähr 360 Beamte durchsuchten am Montag 16 Objekte in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Außerdem sei ein Durchsuchungsbeschluss in Ungarn vollstreckt worden. Die Ermittler sicherten demnach Beweismaterial und Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich. Vor dem Einsatz war verdeckt ermittelt worden.

Gegen die Männer und einen mutmaßlichen Helfer wird den Angaben nach wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung ermittelt.

Hauptverdächtigen sitzen in Untersuchungshaft

Die zwei Hauptverdächtigen sitzen in Untersuchungshaft. Gegen den mutmaßlichen Helfer bestanden nach Angaben eines Sprechers keine Haftgründe. Alle drei sind deutsche Staatsangehörige.

Im Zuge des Einsatzes trafen die Beamten 20 Prostituierte an. Neun von ihnen sollen sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten haben. Wie und wann sie nach Deutschland eingereist sind, war zunächst unklar. Der Tatbestand des Einschleusens ist dem Sprecher zufolge aber bereits dann erfüllt, wenn Menschen den illegalen Aufenthalt fördern.


Bildnachweis: © Daniel Bockwoldt/dpa
Copyright 2021, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

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