Im Göttinger Missbrauchs-Prozess gegen einen Bekannten eines Lügde-Täters ist der Angeklagte zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 50-Jährige sei unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig, sagte der Richter im Landgericht Göttingen. Betroffen von den Übergriffen des Mannes waren laut Gericht mindestens vier Mädchen. Der Mann wurde aber auch von zahlreichen Vorwürfen freigesprochen. (Az.: 9 KLs 11/20) In seiner Urteilsbegründung benutzte der Richter immer wieder Begriffe wie «widerlich» und «erschütternd». Mehrmals habe es Grenzüberschreitungen gegeben, die nicht tolerabel seien. Auch die Schilderungen im Verfahren bezeichnete der Richter als «nur schwer auszuhalten». Insgesamt wurde der Angeklagte für 8 von ursprünglich 28 angeklagten Taten verurteilt. Zu dem schweren sexuellen Missbrauch kamen sogenannter einfacher sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung und die Herstellung pornografischer Schriften. Fahnder hatten den 50-jährigen Schweizer im Zuge der Ermittlungen zu den Missbrauchsfällen auf einem Campingplatz in Lügde (Nordrhein-Westfalen) festgenommen. Als Zeuge sagte der wegen hundertfachen schweren sexuellen Missbrauchs im Jahr 2019 verurteilte Haupttäter im Missbrauchskomplex Lügde aus. Nach Überzeugung des Gerichts beging der Angeklagte die Verbrechen, die zur Verurteilung führten, innerhalb weniger Monate in einer kleinen Ortschaft im südniedersächsischen Kreis Northeim. Einige Vorwürfe habe der Angeklagte im Verfahren gestanden. «Wir sind aber fest davon überzeugt, dass es mehr gegeben hat», sagte der Richter. Er bezeichnete dies als «bittere Erkenntnis» nach dem mehr als neunmonatigen Verfahren. Der Göttinger Angeklagte und der Lügde-Täter kannten sich laut Gericht zumindest flüchtig. Zu den Freisprüchen betonte der Richter, dass es sich jeweils um Mangel an Beweisen und nicht um erwiesene Unschuld handele. Der Prozess fand seit September 2020 zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. 34 Zeuginnen und Zeugen sowie 3 Sachverständige wurden gehört. Die Nebenklägerinnen waren zum Prozessauftakt zwischen 9 und 16 Jahren alt. Zum Tatzeitpunkt waren die Mädchen zwischen 6 und 13 Jahren alt gewesen. Gegen das Urteil ist noch Revision möglich.Schilderungen «nur schwer auszuhalten»
Richter gehen von weiteren Verbrechen aus
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Über sechs Jahre Gefängnis im Göttinger Missbrauchs-Prozess
Als «widerlich» und «erschütternd» bezeichnet der Richter das, was ein Missbrauchs-Prozess in Göttingen zutage bringt. Am Ende stehen eine Haftstrafe und eine «bittere Erkenntnis».
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