7. Februar 2022 / Aus aller Welt

Mutmaßlicher Polizistenmörder durfte keine Waffen besitzen

Die Tötung zweier Polizisten in Rheinland-Pfalz sorgte landesweit für Entsetzen. Jetzt werden weitere Ermittlungsdetails zu den Tätern bekannt.

Der 38-jährige Verdächtige im Fall der erschossenen Polizisten hat zum Zeitpunkt der Tat keine Erlaubnis zum Besitz von Waffen gehabt. Auch habe er keinen Jagdschein besessen, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Montag unter Berufung auf die zuständige Behörde mit.

Der Mann und ein 32 Jahre alter mutmaßlicher Komplize sitzen wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Mord und Wilderei in Untersuchungshaft.

Bei einer Verkehrskontrolle nahe Kusel in der Pfalz waren vor einer Woche eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Oberkommissar erschossen worden. Die Ermittler vermuten, dass die mutmaßlichen Täter Jagdwilderei vertuschen wollten. Der Kofferraum ihres Wagens war demnach voller erlegter Wildtiere. Die beiden Täter wurden noch am selben Tag festgenommen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wohnte der Mann in einem Haus im saarländischen Spiesen-Elversberg, allerdings nicht alleine. Dort fanden die Ermittler nach der Tat fünf Kurzwaffen, ein Repetiergewehr, zehn weitere Langwaffen, eine Armbrust sowie einen Schalldämpfer und Munition.

Der 38-Jährige, der früher einmal eine Jagdberechtigung gehabt hatte, betrieb zuletzt einen Handel mit Wildfleisch. Nach ihm war mehrere Stunden öffentlich gefahndet worden, weil am Tatort ein Ausweis von ihm lag.

Die Staatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass sich am Tattag ein Zeuge gemeldet hatte, der das nicht mehr fahrbereite Auto der mutmaßlichen Täter nur wenige Kilometer vom Tatort entfernt abgeschleppt habe. «Dieses Auto ist sichergestellt. An ihm wurden Einschüsse festgestellt, die näher untersucht werden.» Der 29-Jährige Polizist hatte noch das Feuer erwidert, bevor er selbst tödlich getroffen wurde.


Bildnachweis: © Harald Tittel/dpa
Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

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