Die Mitnahme von Schutzmasken im Auto soll künftig zur Pflicht werden. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zuvor hatte die Düsseldorfer «Rheinische Post» über die Pläne berichtet. Demnach müssen Fahrzeugführer auch nach der Corona-Pandemie stets zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Auto dabei haben. Geplant sei, dass die Masken künftig dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandkastens in Pkw, Lkw und Bussen hinzugefügt werden. Dies hatte nach Angaben des Ministeriums der Bundesverband Medizintechnologie vorgeschlagen. Es sei beabsichtigt, die Vorgabe mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung umzusetzen, schrieb das Verkehrsministerium. Wann genau die Änderung in Kraft treten könnte, sei aber noch unklar. Das Ministerium begrüße «eine schnelle geplante Umsetzung der Normenänderung», hieß es dazu lediglich. Auch zur Frage nach möglichen Bußgeldern gibt es noch keine offiziellen Angaben. Bislang sind fünf Euro fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto fehlt oder unvollständig ist. Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Samstag auf dpa-Anfrage, dass man jede Maßnahme, die zum Infektionsschutz beitrage, grundsätzlich begrüße.
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Pflicht zur Mitnahme von Schutzmasken im Auto geplant
Nicht nur Verbandszeug, auch Schutzmasken sollen künftig zur Ausstattung des Erste-Hilfe-Kastens im Auto gehören. Ab wann die Regelung gelten soll, steht aber noch nicht fest.
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