Gütersloh. Die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh erinnert an die Umtauschfrist der grauen und rosafarbenen Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Die Frist zum Tausch in einen EU-Kartenführerschein ist am 19. Januar abgelaufen. Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt und zu den Jahrgängen 1959 bis 1964 gehört, ist von der Umtauschpflicht aktuell nicht betroffen. Wer die Frist versäumt hat und zum Umtausch verpflichtet ist, sollte dies bald nachholen.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)