15. Februar 2023 / Kreis Gütersloh

Beseitigung und Entsorgung der freigesetzten Brandabfälle

Gütersloh. Durch den Großbrand in Steinhagen am 7. Februar 2023 setzte sich im Nah- und Fernbereich der Brandstelle in...

Gütersloh. Durch den Großbrand in Steinhagen am 7. Februar 2023 setzte sich im Nah- und Fernbereich der Brandstelle in der Liebigstraße auf vielen Flächen und Oberflächen ein Feststoff-Niederschlag aus Calciumhypochlorit ab (Brandabfall). Für die betroffenen, noch nicht gereinigten Flächen und Oberflächen hat der Kreis Gütersloh nun den Erzeuger der Brandabfälle verpflichtet, das Material zu beseitigen. Der Erzeuger hat hierzu das ausgetragene Calciumhypochlorit – soweit tatsächlich möglich – aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sollte eine Aufnahme des Materials nicht mehr möglich sein zum Beispiel aufgrund der witterungsbedingten Einflüsse (Regen etc.), kann der Erzeuger der Brandabfälle alternativ durch geeignete Gutachten nachweisen, dass von den nicht mehr aufnehmbaren Calciumhypochloritrückständen keine Gefahren für Mensch oder Umwelt mehr aus-gehen.

Um ein Betreten auch privater Flächen zu den vorgenannten Zwecken zu ermöglichen hat der Kreis gleichzeitig mit Wirkung zum Donnerstag, 16. Februar, eine Allgemeinverfügung erlassen. Grundstücksbesitzer müssen zur Beseitigung des Materials und zur Begutachtung Zutritt zu ihren Grundstücken gewähren.

Calciumhypochlorit kann bei Kontakt zu Verätzungen und/oder zu Schädigungen der Augen und Schleimhäute führen. Der Kreis Gütersloh hatte daher als zuständige untere Umweltschutzbehörde gemeinsam mit der Gemeinde Steinhagen im Rahmen der Gefahrenabwehr die Beseitigung des Materials und Reinigung der öffentlichen Straßenflächen sowie der Zuwegungen zu den an diese angrenzenden, befestigten privaten Flächen (Zufahrten, Eingangsbereiche) beauftragt, Verhaltensweisen zum Umgang mit dem belasteten Material gegeben und nochmals die Ausbreitung der Schadstoffbelastung überprüft.

Der Abschlussbericht des LANUV und die Ergebnisse weiterer Beprobungen von Boden, Oberflächen und Gewässern werden erwartet.

Die Allgemeinverfügung sowie die Karten, aus denen die zu beräumenden Flächen beziehungsweise die bereits beräumten Flächen ersichtlich sind, wurde im aktuellen Amtsblatt Nummer 811 veröffentlicht. Dieses ist unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt zu finden.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)


Bildnachweis/Bildinformationen: In Anlage 1 der Allgemeinverfügung sind die betroffenen Flächen in Steinhagen und Halle/Westf. zu sehen, die von der Abteilung Umwelt des Kreises identifiziert wurden und noch zu beräumen sind.

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