Der Dienstbetrieb im Rathaus und in den Nebenstellen wird bis auf dringend benötigte Arbeiten wie den Winterdienst oder Kontrollen durch den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung in dieser Zeit komplett eingestellt.
Die Verwaltungsleitung der Stadt hält sich mit dieser Entscheidung an die Empfehlungen der Bundesregierung zur Einrichtung von Betriebsferien über den Jahreswechsel. Für die Schließung vor den Feiertagen bereits ab dem 21. Dezember haben sich die Zuständigen aus Gründen des höheren Infektionsschutzes entschieden. Für die Schloß Holte-Stukenbrocker Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie noch bis Freitag, den 18. Dezember, dringende Angelegenheiten nach Terminabsprache erledigen können. Neue Termine für 2021 werden frühestens für Montag, den 4. Januar, vergeben.
(Pressemitteilung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock)
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