28. Juli 2020 / Allgemeines

2,5 Millionen Euro für Digitalisierung in den Schulen im Kreis Gütersloh

Beschleunigung der Digitalisierung

Schulen und Bildungseinrichtungen im Kreis Gütersloh können sich über weiteres Geld aus Düsseldorf freuen. Durch eine Zusatzvereinbarung zum bereits laufenden DigitalPakt Schule werden kurzfristig zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben. Insgesamt knapp 2,5 Millionen Euro fließen vom Land in den Kreis Gütersloh, um diejenigen Schülerinnen und Schüler besser für das digitale Lernen in der Schule und von Zuhause auszustatten, die bisher noch nicht über entsprechende Endgeräte verfügen. Diese gute Nachricht überbringen die heimischen Landtagsabgeordneten André Kuper und Raphael Tigges in ihren Wahlkreis.

„Viele Kinder mussten in den vergangenen Wochen und Monaten daheim in der eigenen Wohnung lernen - oft unter schwierigen Voraussetzungen, was die technische Ausrüstung betrifft. Das wollen wir jetzt ändern. Denn nicht erst durch die Corona-Krise steht für uns als NRW-Koalition fest, dass das digitale Lernen besser ausgestattet werden muss“, erklärt André Kuper. Es sei ein wichtiges Signal, so der CDU-Politiker, dass die Schulträger nun auch denjenigen Schülerinnen und Schülern ein Endgerät leihen können, die bislang nicht über diese digitale Ausstattung verfügen.

Ähnlich sieht es Raphael Tigges, der den Zugang zum digitalen Lernen als wegweisend für den beruflichen Werdegang der jungen Generation ansieht. „Im Fokus steht die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler, deren Familien ein geringeres Einkommen zur Verfügung steht. Mit den Investitionen werden wir den mit der Digitalstrategie eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen, damit unsere Schülerinnen und Schüler beste Bildung erhalten“, ergänzt der CDU-Politiker.

Hintergrund: 

Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt. 

Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm

Bildzeile: Die CDU-Landtagsabgeordneten Raphael Tigges (l.) und André Kuper freuen sich über die Fördermittel aus Düsseldorf, mit dem Schulen und Bildungseinrichtungen im Kreis Gütersloh Laptop und Tablets für die Schülerinnen und Schüler anschaffen können.

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