26. Mai 2021 / Aktueller Hinweis

Fünfter Werktag unter 100

Bedingung für weitere Lockerungen erfüllt

Ab Donnerstag tritt die Bundesnotbremse im Kreis Gütersloh außer Kraft! / ©Pexels.com

Aus aktuellem Anlass nochmal der Hinweis: Mit der gestrigen RKI-Inzidenz von 99,7 liegt der Kreis Gütersloh knapp unter 100 und erfüllt damit die Bedingungen für den Wegfall der bundesweiten Notbremse. Voraussetzung dafür ist: Der Kreis muss an fünf Werktagen in Folge unter einer Inzidenz von 100 liegen. Das ist seit vergangenem Mittwoch der Fall. Daran ändert auch der Inzidenzwert am Pfingstmontag von über 100 nichts. Denn: Feiertage zählen nicht mit und unterbrechen daher die 5-Werktage-Regel nicht. Wie das Land NRW heute bekannt gegeben hat, tritt die Notbremse damit am Donnerstag im Kreis Gütersloh außer Kraft.
 
Dann greifen die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Und was genau gilt dann? Kurzfassung: Die Gastronomie darf im Außenbereich wieder öffnen, die Ausgangssperre entfällt, die Gültigkeit der Schnelltests verlängert sich von 24 auf 48 Stunden.
Übrigens: Die Schnelltestpflicht für den Friseurbesuch fällt weg. Einen kurzen Überblick zu den dann geltenden Regeln gibt die Pressemitteilung des Kreises vom 21. Mai gibt es hier.

Und was ist mit den Schulen? Das Land NRW hatte angekündigt, dass sobald die Notbremse entfällt, die Schülerinnen und Schüler ab Montag, 31. Mai, wieder in den Präsenzunterricht dürfen. Das heißt: Jeden Tag Unterricht im Klassenzimmer bei voller Klassenstärke. Masken und regelmäßige Testungen sind Pflicht. Sollte die Inzidenz im Kreis Gütersloh unter 100 bleiben, müssten ab kommendem Montag wieder alle Kinder und Jugendliche zur Schule gehen. Sollte der Inzidenzwert allerdings wieder steigen und die Notbremse tritt wieder in Kraft, wäre weiterhin Wechselunterricht angesagt. 
 
Doch unter welchen Umständen passiert das? Was wenn die Inzidenz am heutigen Mittwoch wieder die 100er-Marke überschreitet? Das beeinflusst den Wegfall der Notbremse vorerst nicht. Erst wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegt, tritt sie wieder automatisch in Kraft.

Achtung: Zur Lockerung sind zwar nur Werktage ausschlaggebend, das ist bei Verschärfungen aber nicht der Fall. Hier zählt jeder Tag – egal ob Werk-, Sonn- oder Feiertag.
Weitere Informationen finden Interessenten auf den Internetseiten des Landes NRW.

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh)

Meistgelesene Artikel

Pfingstbrunch: leckere Quarkbrötchen
Rezepte

So zaubert ihr im Handumdrehen leckere Quarkbrötchen!

weiterlesen...
Engagiert und motiviert?!
Job der Woche

Bewirb Dich jetzt als Physiotherapeut (m/w/d) bei Fenske & Sommer in Rietberg

weiterlesen...

Neueste Artikel

Arktis womöglich ab den 2030er Jahren im Sommer eisfrei
Aus aller Welt

Der Weltklimarat sagt eine im Sommer eisfreie Arktis bis Mitte des Jahrhunderts vorher - bei mittlerem bis hohem Treibausgas-Ausstoß. Eine Studie ergibt nun: Die Region könnte schon viel früher eisfrei sein.

weiterlesen...
Brand im Freizeitpark Karls Erlebnis-Dorf - Zehn Verletzte
Aus aller Welt

Auf 400 Quadratmetern wütet ein Feuer in einem Freizeitpark in der Nähe von Berlin. Mehrere Gebäude brennen, zehn Menschen werden verletzt. Der Gründer will schon am Mittwoch wieder öffnen.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Bald beginnt die Zeit der Eichenprozessionsspinner
Aktueller Hinweis

Die Stadt Gütersloh bittet darum, die gefährlichen Raupen online zu melden.

weiterlesen...