22. Juni 2023 / Beratung und Hilfe

Jetzt beantragen: Härtefallhilfen für Heizkosten von Privathaushalten

Ausgleichzahlung durch Landeshilfe NRW

Ihr Privathaushalt bezieht nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl oder Briketts) und hatte im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen? Zur finanziellen Unterstützung können Ihnen 80 Prozent der über diese Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet werden.

Wissenswertes vor der Antragstellung:

Antragsfrist: 20.10.2023 

Um einen Antrag auf Härtehilfe stellen zu können, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie verwenden einen der folgenden, nicht-leitungsgebundene Energieträger zum Heizen Ihrer Räumlichkeiten: Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle / Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts
  • Die Feuerstätte oder die Feuerstätten für die eine Härtefallhilfe beantragt wird liegt oder liegen in Nordrhein-Westfalen
  • Ihr Energieträger wurde zwischen 01. Januar 2022 und 01. Dezember 2022 geliefert. In besonderen Ausnahmefällen (wie einer verspäteten Lieferung) kann eine Fristverlängerung bis 31. März 2023 gewährt werden

Schritt für Schritt zu Ihrem ausgefüllten Antrag:

Anspruch und Art der Antragstellung prüfen.
Prüfen Sie auf dieser Website, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu Ihren Heizkosten haben. Die zu erwartende Höhe des Zuschusses können Sie mit dem auf dieser Seite bereitgestellten Rechner schnell und einfach berechnen. Je nachdem ob Sie für sich selbst oder andere Personen beantragen, stehen Ihnen unterschiedliche Rechner für Privatpersonen sowie Vermieterinnen und Vermieter oder Wohneigentumsgemeinschaften zur Verfügung. Von der Berechnung können Sie direkt in die Antragstellung übergehen.

Mit bund.ID anmelden.
Melden Sie sich sicher mit Ihrer bund.ID an. Sie können dabei viele Felder bereits vorausgefüllt übernehmen.
Wenn Sie noch keine bund.ID besitzen können Sie kostenfrei ein bund.ID-Konto erstellen. Für die Erstellung können Sie z.B. ein ELSTER-Zertifikat oder den Online-Ausweis nutzen. Sie können sich auch von einer dritten Person mit bund.ID vertreten lassen.

Antragsstrecke ausfüllen.
Sie werden Schritt für Schritt durch alle Angaben geleitet, die für die Bearbeitung Ihres Antrags notwendig sind. Wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne persönlich und wir helfen Ihnen weiter.

Rechnungen und Nachweise hochladen.
Laden Sie Ihre Rechnungen und Zahlungsnachweise für gekaufte Energieträger mühelos als PDF-Dokument oder Foto hoch. Absenden und Zuschuss zu Ihren Heizkosten erhalten.

Aufgrund hoher Antragszahlen kann die Prüfung Ihres Antrags eine gewisse Zeit dauern. Sobald die Prüfung Ihres Antrags erfolgreich abgeschlossen ist, wird Ihr Zuschuss ausgezahlt.

Zur Online Antragsstellung gelangen Sie hier.

Quelle: ©Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Bild: ©Pixabay.com/ri

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