Wegen der tödlichen Schüsse in einer Lübecker Villa muss ein 58-Jähriger für sieben Jahre ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Lübecker Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Hausbesitzer Ende Dezember 2020 in seinem Haus einen Einbrecher mit drei Schüssen getötet hatte. In diesem Fall sei es nicht fernliegend, von Selbstjustiz zu sprechen, sagte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann am Donnerstag. Der Angeklagte, ein pensionierter Berufssoldat und aktiver Sportschütze, hatte zu Prozessbeginn gestanden, auf den flüchtenden Eindringling und seinen Begleiter geschossen zu haben. Er habe die mutmaßlichen Einbrecher jedoch nur in die Flucht schlagen wollen, hatte der 58-jährige Deutsche über seinen Verteidiger erklärt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten beantragt. Die Verteidigung hatte die Tat als fahrlässige Tötung gewertet und eine nicht näher bezifferte Bewährungsstrafe gefordert.
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Lange Haftstrafe für tödliche Schüsse in Lübecker Villa
Ein Hausbesitzer muss für sieben Jahre hinter Gitter, weil er einen Einbrecher getötet hat. Das Urteil verhängte die Schwurgerichtskammer des Lübecker Landgerichts.
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